Analysenliste (AL)
Die Analysenliste (AL) bildet den Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die AL enthält diejenigen Analysen, die von medizinischen Laboratorien nach Artikel 54 KVV erbracht werden und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.
Änderungen
Die Änderungen der AL werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) nicht veröffentlicht.
Kommentare zu den Änderungen
Kommentare zu den Änderungen existieren erst ab 1. Januar 2021. Ände-rungen vor diesem Datum wurden im Rahmen des BAG-Bulletins erläutert bzw. veröffentlicht
Gesamtliste der AL
Die AL wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) und in der Systematischen Sammlung (SR) nicht veröffentlicht. Die Erläuterungen zur Analysenliste finden Sie im untenstehenden Handbuch.
Handbuch
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Weitere Informationen
Faktenblätter
Rundschreiben BAG
11. Juni 2026
Grundversicherung: Einsparungen von jährlich 92 Millionen Franken durch Tarifsenkungen – einfacherer Zugang zu Impfungen
Am 1. Juli 2026 treten verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft. Wichtigste Anpassungen: Die Tarife von Laboranalysen werden gesenkt. Weiter wird die Vergütung der Miete von CPAP-Geräten zur Behandlung von Schlafapnoe reduziert. Zudem können Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2027 prophylaktische Impfungen durchführen.
4. Dezember 2025
Digitale Therapie-Angebote können neu von Krankenversicherung übernommen werden
Ab 2026 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft. So werden zum Beispiel künftig digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Ausserdem wird die Leistungspflicht der Krankenversicherung bei der Transkatheter-Aortenklappen-Implantation ergänzt.
Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern