Gesetzgebung Genetische Untersuchungen
Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität der Untersuchungen.
Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)
Das GUMG (SR 810.12) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen genetische und pränatale Untersuchungen durchgeführt werden dürfen:
- im medizinischen Bereich,
- ausserhalb des medizinischen Bereichs,
- bei Arbeits- und Versicherungsverhältnissen und in Haftpflichtfällen, sowie
- zur Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen.
Zuständig: Bundesamt für Gesundheit
SR 810.12 Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen
Informationen zu den Verordnungen
Das GUMG und sein Ausführungsrecht wurden revidiert und sind seit dem 1. Dezember 2022 in Kraft. Informationen dazu finden sich unter Abgeschlossene Rechtsetzungsprojekte.
Ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen findet sich unter «Dokumente».
Weitere Informationen
Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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