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Elektronisches Patientendossier – Gesundheitsinformationen immer digital griffbereit

Das elektronische Patientendossier (EPD) markiert einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung des Schweizer Gesundheitssystems. Es ermöglicht Patientinnen und Patienten einen sicheren Zugriff auf ihre Gesundheitsinformationen sowie eine effiziente Vernetzung mit Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden in den vergangenen Monaten umfassend revidiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) sowie die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

EPD – Im Überblick

Das EPD ermöglicht einen sicheren Zugriff auf alle relevanten Gesundheitsinformationen.

EPDG – Das Gesetz hinter dem EPD

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD fest.

E-GD – von der Totalrevision zum neuen Gesetz

Der Bundesrat setzt mit dem neuen Gesetz auf eine grundlegende Neuausrichtung: Das neue elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) stellt den Menschen und seine Gesundheit ins Zentrum.

EPD weiterentwickeln – Übergangsfinanzierung

Damit das EPD bis zum Inkrafttreten der Totalrevision weiterhin vorangetrieben wird, hat das Parlament einer separaten zugestimmt.

EPD – Datensicherheit und Datenschutz

Höchste Sicherheitsstandards gewährleisten jederzeit den Schutz der Gesundheitsdaten.

EPD – Veranstaltungen

Das BAG lädt Fachpersonen in regelmässigen Abständen zu Veranstaltungen rund ums elektronische Patientendossier ein.

Mehr Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie auf www.patientendossier.ch.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern