EPD weiterentwickeln – Übergangsfinanzierung
Um sicherzustellen, dass das EPD bis zum Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) weiterhin verbreitet und genutzt wird, hat das Parlament einer separaten Revision zugestimmt, die unter anderem die Übergangsfinanzierung für die Stammgemeinschaften regelt.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern