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EPD – Im Überblick

Ob Berichte von Ärztinnen und Ärzten, Laborwerte, Röntgenbefunde oder Impfausweis – mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) können Patientinnen und Patienten ihre behandlungsrelevanten Gesundheitsinformationen jederzeit digital einsehen und eigenständig verwalten.

Das EPD eröffnet Patientinnen und Patienten zahlreiche Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Gesundheitsinformationen eigenständig zu verwalten und behalten dabei die uneingeschränkte Kontrolle darüber, wer Zugang zu diesen Daten erhält. So bestimmen sie selbst, welche Informationen sie mit Ärztinnen, Ärzten oder anderen Fachpersonen teilen möchten. Nach einer Operation kann das beispielsweise der im EPD hinterlegte Austrittsbericht des Spitals sein, den der Patient oder die Patientin später mit der Pflegefachperson der Spitex für die Nachversorgung teilen kann.

Mit dem EPD haben Patientinnen und Patienten zudem die Möglichkeit, eigene medizinische Unterlagen wie etwa Informationen zu Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, Notfallkontakten oder Patientenverfügungen zu erfassen und bei Bedarf den an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen den Zugriff darauf zu gewähren. Ein solcher schneller Austausch spart Zeit und vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen.

Das EPD stärkt damit einerseits die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und trägt andererseits dank der zentral abgelegten, jederzeit einsehbaren Informationen wesentlich zur Qualität der medizinischen Versorgung, zur Optimierung von Behandlungsabläufen und zur Erhöhung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei.

Gesetzlich verpflichtet versus freiwillig

Um das EPD nutzen zu können, müssen sowohl Patientinnen und Patienten als auch Gesundheitsfachpersonen und -einrichtungen ein EPD eröffnen. Gesetzlich dazu verpflichtet sind derzeit stationäre Gesundheitseinrichtungen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen – also Spitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser. Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Regelung auch für neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte. Für alle anderen ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen sowie für Patientinnen und Patienten ist die Eröffnung des EPD freiwillig.

Die wichtigsten Akteurinnen und Akteure im EPD-System

Das EPD wird von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren getragen, die gemeinsam eine sichere, koordinierte und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung ermöglichen.

Dazu zählen neben dem Bund und den Kantonen auch die Stammgemeinschaften, die Anbieter elektronischer Identifikationsmittel sowie die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen, eHealth Suisse, die wichtige Aufgaben in der Information und Koordination rund um das EPD übernimmt.

Mehr Informationen zu den Akteurinnen und Akteuren finden Sie auf www.patientendossier.ch.

Das EPD eröffnen

Patientinnen und Patienten können ein EPD bei einem der nach Bundesgesetz zertifizierten EPD-Anbieter, einer sogenannten Stammgemeinschaft, eröffnen. Die Eröffnung eines EPD ist für Patientinnen und Patienten freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Wie und wo Sie ein EPD eröffnen, erfahren Sie hier: So starten Sie den EPD-Eröffnungsprozess

EPD-Anschluss für Gesundheitsfachpersonen

Um am EPD teilzunehmen, müssen sich Gesundheitsfachpersonen – wie Spitäler, Hausärzte, Apothekerinnen, Pflegefachkräfte und Hebammen – einem nach Bundesgesetz zertifizierten Anbieter, einer sogenannten Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft anschliessen und den Eintrittsprozess durchlaufen. Wie dies geht, erfahren Sie hier: So schliessen Sie sich dem EPD an | Fachpersonen

IPAG eHealth: Minimaldatensatz-Empfehlungen

Gesundheitsfachpersonen sind verpflichtet, relevante Gesundheitsinformationen im EPD zu erfassen. Doch was genau versteht man darunter? Dieser Frage ist die Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft eHealth (IPAG eHealth) im Auftrag des BAG nachgegangen und hat einen Bericht mit Empfehlungen zu einem minimalen Datensatz behandlungsrelevanter Informationen im EPD erarbeitet. Befragt wurde ein Zusammenschluss von Gesundheitsfachpersonen aus zehn nationalen Verbänden. Die Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt, um das EPD für Gesundheitsfachpersonen im Arbeitsalltag einfacher und gezielter nutzbar zu machen. Den Bericht finden Sie als Anhang unter «Dokumente».

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie auf www.patientendossier.ch.

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern