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EPDG – Das Gesetz hinter dem EPD

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD fest.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sowie die dazugehörigen Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD fest. Seit seinem Inkrafttreten am 15. April 2017 schafft das EPDG die Grundlage zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, zur effizienteren Gestaltung von Behandlungsprozessen und zur Erhöhung der Patientensicherheit.

Zur Weiterentwicklung des EPD hat der Bundesrat am 27. September 2024 eine Totalrevision des EPDG beschlossen. An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat er das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Jahresrevision – laufende Weiterentwicklung

Im Rahmen der Jahresrevisionen des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sammeln das BAG und eHealth Suisse Anregungen zur Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Diese fliessen in die Überarbeitung der Verordnung des EDI über das EPD (EPDV-EDI) mit ihren Anhängen ein. Die revidierte EPDV-EDI ist am 1. Juni 2025 in Kraft getreten.

Alle Akteurinnen und Akteure, die den Betrieb und die technische Infrastruktur des EPD sicherstellen – wie etwa Stammgemeinschaften oder Herausgeber von Identifikationsmitteln – haben nun bis zum 31. Mai 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Die aktualisierte EPDV-EDI und deren Anhänge sowie die Erläuterungen finden Sie unter weitere Informationen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie auf www.patientendossier.ch.

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern