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Arzneimittel

Das BAG erstellt verschiedene Listen, welche die Preise und Tarife für Arzneimittel festlegen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) oder der Invalidenversicherung (IV) höchstens vergütet werden.

Spezialitätenliste (SL)

Die SL enthält die von der OKP vergüteten Originalpräparate und günstigeren Generika mit Preisen. Ein von Swissmedic zugelassenes, in der SL gelistetes Arzneimittel muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Es kann mit einer Limitierung versehen werden. Spezialitätenliste SL

Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)

Die ALT enthält die in der Rezeptur verwendeten Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe mit entsprechenden Tarifen. Diese Tarife umfassen auch die Leistungen des Apothekers oder der Apothekerin.

Geburtsgebrechenspezialitätenliste (GG-SL)

Die GG-SL enthält Arzneimittel, welche ausschliesslich zur Behandlung der von der Invalidenversicherung (IV) anerkannten Geburtsgebrechen indiziert sind und deren Anwendung in den überwiegenden Fällen vor Vollendung des 20. Altersjahres beginnen (Art. 3sexies IVV). Ein von Swissmedic zugelassenes, in der GG-SL gelistetes Arzneimittel muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Es kann mit einer Limitierung versehen werden. Die GG-SL löst nach einer Übergangsfrist die bestehende Geburtsgebrechen-Medikamentenliste (GGML) sowie die Auflistung der Arzneimittel im IV-Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen (KSME) ab.

Geburtsgebrechenmedikamentenliste (GGML)

Die Liste enthält die durch die OKP zu bezahlenden Arzneimittel, die den Versicherten der Invalidenversicherung (IV) wegen ihres Geburtsgebrechens bis zu ihrem 20. Altersjahr vergütet worden sind und welche die Versicherten ab diesem Zeitpunkt weiterhin benötigen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Leistungen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung: Leistungen und Tarife.

Häufig gestellte Fragen zu Arzneimittel (FAQ)

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Antragsprozesse Arzneimittel

Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln können beim BAG ein Gesuch um Aufnahme eines Arzneimittels in die SL stellen.

Icon einer Pille mit einem medizinischen Kreuz

Medikamente & Medizinprodukte

Forschung und technologischer Fortschritt machen es möglich: Immer mehr neue medizinische Produkte entstehen. Dabei soll die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt bleiben. Deshalb regelt der Bund den Umgang mit den Heilmitteln.

ITW: Darum geht es

Gewährte Vorteile dürfen die Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht beeinflussen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Arzneimittel Krankenversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern