Antragsprozesse Arzneimittel
Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln können beim BAG ein Gesuch um Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste (SL) / Geburtsgebrechenspezialitätenliste (GG-SL) stellen. Sind die Aufnahmebedingungen erfüllt, wird das Arzneimittel in die SL / GG-SL aufgenommen. Die Erfüllung der Aufnahmebedingungen wird periodisch überprüft.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat EAK
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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