Revision des Tabakproduktegesetzes
Das Parlament hat die Revision des Tabakproduktegesetzes am 20. Juni 2025 verabschiedet. Inhaltlich ging es bei der Beratung in erster Linie um Werbeverbote.
Die neu beschlossenen Werbeverbote gelten für Tabakprodukte, Nikotinprodukte sowie für elektronische Zigaretten. Vom Werbeverbot werden auch Gegenstände wie beispielsweise Shisha-Pfeifen erfasst.
- An Verkaufsstellen ist Werbung für Tabakprodukte, Nikotinprodukte und elektronische Zigaretten verboten.
- Werbung für Tabakprodukte, Nikotinprodukte und elektronische Zigaretten an öffentlich zugänglichen Orten ist verboten. Ausgenommen ist Werbung in definierten Räumen, die für Minderjährige nicht zugänglich sind. Das ist beispielsweise denkbar in einem Fumoir im Flughafen, das von aussen nicht einsehbar ist.
- Werbung für Tabakprodukte, Nikotinprodukte und elektronische Zigaretten im Internet und in den sozialen Medien ist verboten. Eine Ausnahme gilt nur für Seiten, die mit einem Alterskontrollsystem sicherstellen, dass die Nutzerinnen und Nutzer volljährig sind.
- Werbung für Tabakprodukte, Nikotinprodukte und elektronische Zigaretten in Gratiszeitungen und den meisten weiteren Publikationen ist verboten. Eine Ausnahme gilt für Abonnementszeitungen oder -zeitschriften, deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht.
- Direktwerbung ist verboten. Ein Ausnahme sind neutral verpackten Werbesendungen, die an Erwachsene adressiert sind.
- Bei der Verkaufsförderung mit mobilem Personal dürfen keine Markensymbole sichtbar sein.
- Sponsoring bleibt erlaubt, aber vor Ort darf die Werbung für Minderjährige nicht sichtbar sein.
Der Bundesrat wird nun das Ausführungsrecht erstellen und noch dieses Jahr in die Vernehmlassung schicken. Er wird die Gesetzesrevision voraussichtlich per Ende 2026 oder anfangs 2027 in Kraft setzen.
Die Revision geht auf die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» zurück, die am 13. Februar 2022 vom Volk und den Kantonen gutgeheissen wurde.
Weitere Stationen Teilrevision
- 2025/2026: Vernehmlassung revidierte Tabakprodukteverordnung
- 2027: Voraussichtlich Inkraftsetzung des revidierten Tabakproduktegesetzes und der Verordnung
Weitere Informationen
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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