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Gesetzgebung Tabak und elektronische Zigaretten

Die Gesetzgebung zum Tabak und den elektronischen Zigaretten umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.

Gesetzgebung zu den Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten

  • Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (SR 818.32) schützt die Menschen in der Schweiz vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten und der Verwendung elektronischer Zigaretten. Kinder und Jugendliche sollen besonders geschützt werden. So sieht das Gesetz ein Abgabeverbot an Minderjährige vor wie auch weitere Einschränkungen für Werbung.

  • Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (SR 818.321) regelt die Sicherheit und Zusammensetzung von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten. Sie bestimmt, wie die Produkte deklariert und wo sie gemeldet werden müssen. Sie konkretisiert die neuen Bildwarnhinweise und sie legt den Rahmen für Testkäufe fest.

Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen

  • Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) sieht ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen vor, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Raucherräume und Raucherlokale können eingerichtet werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Schutz vor Passivrauchen wird auf elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte ausgedehnt.

Gesetzgebung zur Tabakbesteuerung

Weitere für den Tabakbereich relevante Gesetze

  • Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) untersagt die Ausstrahlung von Werbung für Tabakwaren in den Radio- und Fernsehprogrammen (Art. 10). Das Werbeverbot wird auch auf elektronische Zigaretten und Produkte in funktionaler Einheit (z.B. Geräte für elektronische Zigaretten, oder Pfeifen) ausgedehnt.

Weitere Informationen

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3. November 2023

Tabak verursacht jährlich 9500 Todesfälle

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Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern