Massnahmen im Medikamentenbereich: Umsetzung 2024
Bereits 2024 wurden Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu neuen Medikamenten und Kostendämpfung bei patentabgelaufenen Medikamenten in Kraft gesetzt. Die Massnahmen zeigen teilweise erste Auswirkungen und die Umsetzung wird vom BAG eng begleitet.
Per 1. Januar 2024 wurden die Verordnungsbestimmungen für die Vergütung von Medikamenten (KLV/KVV) vom Bundesrat angepasst. Im Folgenden erfahren Sie erste Erkenntnisse aus dem Umsetzungsjahr 2024, wobei insbesondere drei Massnahmen umgesetzt wurden:
- Kostendämpfung bei patentabgelaufenen Medikamenten
- Die Einführung eines Early Access-Prozesses
- Die gleichberechtigte Vergütung im Einzelfall
Generika und Biosimilars: Kostendämpfende Massnahmen im patentabgelaufenen Bereich
Generika sind in der Schweiz rund doppelt so teuer und werden weniger oft eingesetzt als im Ausland. Mit der Revision auf Verordnungsstufe, die 2024 in Kraft getreten ist, wurde das Einsparpotenzial von Generika und Biosimilars erhöht und der Einsatz dieser gleich wirksamen und kostengünstigeren Medikamente mit diversen Massnahmen gefördert.
- Das BAG und Swissmedic haben im Jahr 2023 die Austausch- respektive Substituierbarkeit von Generika und Biosimilars mit ihren Originalpräparaten bestätigt. Die Schweiz nimmt damit bei Biosimilars europaweit eine Vorreiterrolle wahr.
- Die Preisabstände für Generika und Biosimilars wurden angepasst, wodurch die Preise im Rahmen der nächsten Dreijahresüberprüfungen sinken werden.
- Der Vertriebsanteil von Originalpräparaten, welcher die logistische Leistung abgilt, ist seit Juli 2024 gleich hoch wie derjenige von Generika und Biosimilars. Das vermindert Fehlanreize bei der Abgabe von Medikamenten.
- Der differenzierte Selbstbehalt für den Bezug von im Vergleich zu anderen Präparaten mit gleichem Wirkstoff zu teuren Arzneimitteln wurde von 20 auf 40 Prozent erhöht. Die Anpassung dieser Kostenbeteiligung bezweckt die Förderung von kostengünstigeren Generika und Biosimilars.
- Für Biosimilars wurde zudem definiert, dass beim Wechsel auf ein Biosimilar keine erneute Kostengutsprache durch die Krankenversicherung erforderlich ist, wenn eine solche schon für das Referenzpräparat vorliegt.
Analysen des international tätigen Beratungsunternehmens IQVIA vom Januar 2025 zeigen, dass die getroffenen Massnahmen bereits wirken:
- Umsätze: Bei chemischen Wirkstoffen sind die Umsätze der Originalpräparate im Jahr 2024 um 86,1 Millionen Franken gesunken und diejenigen von Generika um 118 Millionen gewachsen. Bei biologischen Wirkstoffen sind die Umsätze von Originalpräparaten um 105,7 Millionen Franken gesunken und diejenigen von Biosimilars um 50,1 Millionen Franken gewachsen.
- Substitutionsrate: Im generikafähigen Markt (rund 2,1 von 9 Milliarden Franken) liegt die Substitutionsrate bei 69%. Im Biosimilar fähigen Markt (0,565 von 9 Milliarden Franken) liegt die Rate bei 36,4%. Bis vor kurzem lagen die Substitutionsraten bei Generika bei unter 60% und bei Biosimilars bei unter 10%.
Der Bundesrat hat das Ziel, dass die Massnahmen zeitnah zu Einsparungen von 300 Millionen Franken pro Jahr führen werden. Das BAG ist zuversichtlich, dass die Massnahmen im Jahr 2025 weitere kostendämpfende Effekte haben werden. Die oben erwähnten Preisabstände werden im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung der Aufnahmebedingungen der Medikamente auf der Spezialitätenliste ihre Auswirkungen zeigen. Da die Vereinheitlichung des Vertriebsanteil erst Mitte 2024 umgesetzt wurde, sind auch hier noch Effekte abzuwarten. Obwohl die Umsetzung im Bereich von Generika und Biosimilars Wirkung zeigen, heisst dies jedoch nicht, dass auf weitere kostendämpfende Massnahmen bei teuren und umsatzstarken patentgeschützten Medikamenten (Originalpräparate) verzichtet werden kann.
Early Access
Seit 2024 können Pharmaunternehmen für lebenswichtige Arzneimittel und zur Behandlung seltener Krankheiten ihre Vergütungsgesuche noch früher beim BAG einreichen. Dadurch können Patientinnen und Patienten bis zu drei Monate früher Arzneimittel für ihre Therapie erhalten, nämlich gleichzeitig mit der Marktzulassung durch die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic. Das BAG hat die Umsetzung dieser Massnahme für das Jahr 2024 untersucht: Leider wurde sie bisher von der Pharmaindustrie noch sehr selten genutzt.
Vergütung im Einzelfall
Neben dem Early Access-Prozess verbesserten weitere Verordnungsanpassungen den Patientenzugang. Die sogenannte Einzelfallvergütung ist ein wichtiger Pfeiler der Vergütung von Medikamenten in der Schweiz. Es ist eine Ausnahmeregelung, die einen möglichst raschen Zugang zu dringend benötigten Medikamenten ermöglicht, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Der Bundesrat hat die zugrundeliegenden Verordnungsbestimmungen verbessert, damit die Beurteilung im Einzelfall gleichberechtigter erfolgen kann. Das BAG begleitet die Umsetzung dieser Massnahme derzeit eng in Arbeitsgruppen mit den beteiligten Akteuren.
Weiterführende Themen
Medikamente: Vergütung und Kosten
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2024 hat das BAG 156 Aufnahmen oder Anpassungen neuer Medikamente in die Spezialitätenliste verfügt. Dabei kann es zu Verzögerungen, etwa aufgrund verspäteter Gesuchseinreichung und hoher Preisforderungen kommen.
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Das Parlament hat 2025 das Kostendämpfungspaket 2 behandelt. Das Paket enthält fünf Massnahmenkörbe, welche im Bereich der Kostendämpfung, des Zugangs zu Medikamenten und der Versorgungssicherheit ab 2027 Verbesserungen erzielen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Arzneimittel Krankenversicherung
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