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Aufnahme neuer Arzneimittel in die Spezialitätenliste

2024 hat das BAG 156 Aufnahmen oder Anpassungen neuer Arzneimittel in die Spezialitätenliste verfügt. Verzögerungen entstehen insbesondere bei der Einreichung der Gesuche sowie durch hohe Preisforderungen und die noch wenig verbreitete Nutzung des neuen, beschleunigten Early-Access-Verfahrens durch die Pharmaindustrie.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern