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Kostendämpfungspaket 2: Geplante Massnahmen kurz erklärt

Das Parlament hat 2025 das Kostendämpfungspaket 2 fertig behandelt. Die Umsetzung der Vorlage enthält bezüglich Medikamente fünf Massnahmenkörbe, welche im Bereich der Kostendämpfung, des Patientenzugangs und der Versorgungssicherheit Verbesserungen erzielen.

In der Frühlingssession 2025 hat das Schweizer Parlament das sogenannte Kostendämpfungspaket 2 fertig behandelt. Dabei hat das Parlament vier wichtige Massnahmen im Medikamentenbereich beschlossen.

  • Umsetzung von Kostenfolgemodellen
  • Provisorische Vergütung Tag 0
  • Stärkung der Umsetzung von Preismodellen
  • Differenzierte WZW-Überprüfung

Bereits parallel zu den Beratungen im Parlament hat das BAG die betroffenen Akteure aus der Pharmaindustrie und Krankenversicherer zu Gesprächen zur Konkretisierung auf Verordnungsebene eingeladen. Zu den verschiedenen Themen wurden inzwischen 12 Arbeitsgruppensitzungen durchgeführt. Die Massnahmen wurden in vier Massnahmenkörbe gegliedert und mit einem fünften Korb, welcher im Gegensatz zu den restlichen Massnahmen keine Gesetzesänderung benötigt, ergänzt: Die Anpassung der Preisfestsetzung von Medikamenten.

Für die Umsetzung der Massnahmen sind von den Akteuren über 100 Vorschläge eingegangen, die das BAG geprüft hat. Zudem wurden Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und aus dem Parlament berücksichtigt.

Die fünf Massnahmenkörbe

1. Kostenfolgemodelle

Kostenfolgemodelle sind Mengenrabatte auf sehr umsatzstarke Medikamente. Zwischen achtzig und hundert Medikamente machen mehr als ein Drittel, sprich drei Milliarden Franken des gesamten Medikamentenumsatzes in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) aus. Ab definierten Umsatzschwellen sollen neu schwellenabhängige Mengenrabatte für die jährlichen Medikamentenumsätze oberhalb dieser Schwellen definiert werden. Das definierte Ziel dieser Massnahme sind Einsparungen von rund 350 Millionen pro Jahr. Kostenfolgemodelle haben keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit, da nur sehr umsatzstarke Arzneimittel betroffen sind.

Bei dieser Massnahme ist es wichtig, dass auf Verordnungsstufe festgelegt wird, welche Medikamente eingeschlossen werden und ab welchen Umsatzschwellen wie hohe Mengenrabatte definiert werden.

2. Provisorische Vergütung Tag 0

Medikamente mit hohem medizinischem Bedarf werden neu nach Anhörung der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) während maximal zwei Jahren zu einem provisorischen, vom BAG festgelegten Preis vergütet werden können. Dies soll den Patientenzugang für diese Medikamente beschleunigen.

Auf Verordnungsstufe wird definiert, welche Medikamente im Zulassungsverfahren von Swissmedic berücksichtigt werden, wie der hohe medizinische Bedarf definiert wird, wie sich der Einbezug der EAK ausgestaltet, wie der provisorische Preis festgelegt wird und wie die Streichung von der provisorischen Liste nach Aufnahme in die Spezialitätenliste erfolgt.

3. Stärkung der Umsetzung von Preismodellen

Bei hochpreisigen Medikamenten werden mittels sogenannter Preismodelle Rückerstattungen auf Preise und Kosten festgelegt. Das wird einerseits aufgrund der internationalen Praxis von publizierten Schaufensterpreisen und Rabatten gemacht, um den Zugang zu innovativen, hochpreisigen Medikamenten für Schweizer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Hierbei existieren hinter den offiziellen Preisen nicht öffentlich zugängliche Rabatt-Vereinbarungen zwischen der Pharmaindustrie, Behörden und Krankenversicherern. Andererseits können Preismodelle zur Kostendämpfung und Risikominimierung eingesetzt werden, wenn Unklarheiten über die Mengen an verkauften Medikamenten oder deren Wirksamkeit bestehen. Hierbei wird zum Beispiel ein Rabatt ausgehandelt, welcher den Krankenversicherern rückerstattet werden muss, wenn die gewünschte Wirkung bei einer Patientin ausbleibt («Pay for perfomance»). Preismodelle können publiziert oder vertraulich sein.

In diesem Massnahmenkorb geht es darum, auf Verordnungsstufe Ein- und Ausschlusskriterien zu definieren, für welche Medikamente, unter welchen Umständen und wie lange (vertrauliche) Preismodelle definiert werden, was für Preismodelle umgesetzt werden und wie die technische Abwicklung von Preismodellen zwischen Pharmaunternehmen und Krankenversicherern funktioniert.

4. Differenzierte WZW-Prüfung

Bei der periodischen Überprüfung der Aufnahmebedingungen der Medikamente der Spezialitätenliste werden jeweils die Aufnahmekriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit; WZW) geprüft. Daraus resultierende Preissenkungen können die Versorgung im Bereich der bewährten, kostengünstigen, aber weiterhin wichtigen Arzneimittel gefährden. Mit der Einführung der differenzierten WZW-Prüfung kann die Häufigkeit der Überprüfung differenziert festgelegt werden. Bei sehr kostengünstigen Arzneimitteln kann auf die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit auch ganz verzichtet werden. Dadurch will der Bundesrat die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln stärken, die aus Rentabilitätsgründen vom Schweizer Markt genommen werden könnten.

5. Preisfestsetzung

Das bestehende Preisfestsetzungssystem aus Auslandpreisvergleich mit neun Referenzländern und therapeutischem Quervergleich mit Medikamenten zur Behandlung derselben Krankheit soll gemäss Wunsch der Akteure nicht grundsätzlich verändert werden. Ziel ist es, die bestehenden Preisfestsetzungskriterien bezüglich Experteneinbezug und Nutzenbewertung zu verbessern. Ebenso soll die Evidenz besser berücksichtigt und für spezifischen Situationen – wenn beispielsweise Preise im Ausland noch fehlen oder keine Therapiealternativen zum Vergleich vorliegen – sollen alternative Kriterien unter Berücksichtigung des Nutzens und der Prävalenz definiert werden. Die Umsetzung der Massnahme soll kostenneutral umgesetzt werden.

Weiteres Vorgehen

Nach 12 Arbeitsgruppensitzungen ist das BAG derzeit daran, die Massnahmen zu konkretisieren und Vorschläge für Verordnungsbestimmungen auszuarbeiten. Analysen zu den Folgen der Massnahmen werden ebenfalls durchgeführt. Die Vernehmlassung soll im vierten Quartal 2025 eröffnet werden. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Verordnungen auf Anfang 2027 in Kraft treten sollen.

Weiterführende Themen

Medikamente: Vergütung und Kosten

Die hohen Gesundheitskosten und die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten beschäftigen die Bevölkerung. Erfahren Sie mehr zu den Massnahmen, um den Anstieg der Medikamentenkosten zu dämpfen und zugleich die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Aufnahme neuer Arzneimittel in die Spezialitätenliste

2024 hat das BAG 156 Aufnahmen oder Anpassungen neuer Medikamente in die Spezialitätenliste verfügt. Dabei kann es zu Verzögerungen, etwa aufgrund verspäteter Gesuchseinreichung und hoher Preisforderungen kommen.

Massnahmen im Medikamentenbereich: Umsetzung 2024

2024 hat der Bundesrat Massnahmen für die Versorgung und Kostendämpfung bei den Medikamenten umgesetzt. Dazu gehören der Early Access-Prozess, die Einzelfallvergütung und die Förderung von Generika und Biosimilars.

Bundesamt für Gesundheit BAG

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