Krankenversicherung: Versicherte, die im Ausland wohnen
In diesem Abschnitt finden Personen, die im Ausland wohnen, nützliche Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz.
Krankenversicherung: Versicherungspflicht
Personen, die ins Ausland umziehen, unterstehen nicht mehr der obligatorischen Krankenversicherung. Bestimmte Personenkategorien müssen jedoch in der Schweiz versichert bleiben. Andere können ihren Versicherungsschutz auf vertraglicher Basis fortsetzen.
Krankenversicherung: Prämien und Prämienverbilligung EU/EFTA/UK
Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich, die gemäss dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA), gemäss dem EFTA-Übereinkommen und dem neuen Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich in der Schweiz versicherungspflichtig sind, haben die für ihren Wohnsitzstaat geltenden Prämien zu bezahlen.
Krankenversicherung: Kostenbeteiligung für im Ausland wohnhafte Versicherte
Die Versicherten müssen sich an den Kosten medizinischer Behandlungen beteiligen, die sie in der Schweiz und in manchen Fällen im Ausland erhalten. Die Kostenbeteiligung ist je nach Land, in dem die Person versichert ist, unterschiedlich geregelt.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern