Gesuche einreichen für ausländische Abschlüsse der Medizinal- und Psychologieberufe
Das BAG prüft ausländische Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel der universitären Medizinal- und Psychologieberufe. Sie finden nachfolgend Informationen und die entsprechenden Gesuchformulare über die verschiedenen Eintragungsmöglichkeiten in das Medizinalberuferegister (MedReg) bzw. das Psychologieberuferegister (PsyReg).
Wichtige Informationen zum Bearbeitungsrückstand MEBEKO
Aktueller Stand
- Bearbeitungsdauer: aktuell bis zu 4 Monate für Gesuche um Anerkennung
- In Bearbeitung/Abschluss: Gesuche um Anerkennung mit Posteingang vom Juni 2025
- Eingangsbestätigungen: für Posteingänge vom September 2025 (Versand neu ausschliesslich per E-Mail)
- Telefonischer Support: vorerst nur montags von 08.30 bis 11.30 Uhr
- Antwortzeit E-Mail-Support: derzeit bis zu vier Wochen
Ausblick
- Der Rückstand soll bis spätestens Ende Jahr abgebaut sein, dann beträgt die Bearbeitungsdauer wieder weniger als drei Monate.
- Ab Mitte November sollen E-Mail-Anfragen wieder innerhalb einer Woche beantwortet werden.
- Zur Beschleunigung sind zusätzliches Personal im Einsatz und Digitalisierungsprojekte in Umsetzung.
Hinweis
Wir setzen unsere Ressourcen gezielt für die Bearbeitung der Gesuche ein. Diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt – bitte warten Sie, bis wir uns bei Ihnen melden. Anfragen vor Ort, telefonisch oder per E-Mail können diesen Ablauf nicht beschleunigen.
Als universitäre Medizinalberufe gelten:
- Arzt/Ärztin
- Zahnarzt/Zahnärztin
- Apotheker/Apothekerin
- Chiropraktor/Chiropraktorin
- Tierarzt/Tierärztin
Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich
Diplome der Medizinalberufe aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt werden. Hier lesen Sie mehr zu den Bedingungen und finden das entsprechende Gesuchsformular.
Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder aus dem Vereinigten Königreich
Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus EU-/EFTA-Staaten oder aus dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt werden. Hier lesen Sie mehr zu den Bedingungen und finden Sie das entsprechende Gesuchsformular.
Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)
Sie besitzen ein Diplom eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Hier erfahren Sie, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.
Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)
Sie besitzen ein Weiterbildungstitel eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Hier erfahren Sie, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.
Als Psychologieberufe gelten:
- Psychotherapeut/Psychotherapeutin
- Kinder- und Jugendpsychologe/-psychologin
- Klinischer Psychologe/Klinische Psychologin
- Neuropsychologe/Neuropsychologin
- Gesundheitspsychologe/Gesundheitspsychologin

Anerkennungen von Psychologieberufen
Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.
Bei der Prüfung stützt sich das BAG auf die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Als Referenz für die Vergleichbarkeit wenden wir die Bestimmungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Psychologieberufegesetzes (PsyG) an.