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Gesuche einreichen für ausländische Abschlüsse der Medizinal- und Psychologieberufe

Das BAG prüft ausländische Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel der universitären Medizinal- und Psychologieberufe. Sie finden nachfolgend Informationen und die entsprechenden Gesuchformulare über die verschiedenen Eintragungsmöglichkeiten in das Medizinalberuferegister (MedReg) bzw. das Psychologieberuferegister (PsyReg).

Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand

Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten der einzelnen Gesuchsarten (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass sich der Bearbeitungsstand je nach Art des Gesuchs (z. B. Anerkennung oder Registrierung) unterscheiden kann. Die jeweils aktuellsten Angaben werden direkt auf den entsprechenden Unterseiten publiziert.

Als universitäre Medizinalberufe gelten:

  • Arzt/Ärztin
  • Zahnarzt/Zahnärztin
  • Apotheker/Apothekerin
  • Chiropraktor/Chiropraktorin
  • Tierarzt/Tierärztin

Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich

Diplome der Medizinalberufe aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt werden. Hier lesen Sie mehr zu den Bedingungen und finden das entsprechende Gesuchsformular.

Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder aus dem Vereinigten Königreich

Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus EU-/EFTA-Staaten oder aus dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt werden. Hier lesen Sie mehr zu den Bedingungen und finden Sie das entsprechende Gesuchsformular.

Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)

Sie besitzen ein Diplom eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Hier erfahren Sie, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.

Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)

Sie besitzen ein Weiterbildungstitel eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Hier erfahren Sie, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.

Als Psychologieberufe gelten:

  • Psychotherapeut/Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendpsychologe/-psychologin
  • Klinischer Psychologe/Klinische Psychologin
  • Neuropsychologe/Neuropsychologin
  • Gesundheitspsychologe/Gesundheitspsychologin

Anerkennungen von Psychologieberufen

Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.

Bei der Prüfung stützt sich das BAG auf die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Als Referenz für die Vergleichbarkeit wenden wir die Bestimmungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Psychologieberufegesetzes (PsyG) an.

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