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Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)

Sie besitzen ein Diplom eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Hier erfahren Sie, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.

Wichtige Informationen zum Bearbeitungsrückstand MEBEKO

Aktueller Stand

  • Bearbeitungsdauer: aktuell bis zu 4 Monate für Gesuche um Anerkennung
  • In Bearbeitung/Abschluss: Gesuche um Anerkennung mit Posteingang vom Juni 2025
  • Eingangsbestätigungen: für Posteingänge vom September 2025 (Versand neu ausschliesslich per E-Mail)
  • Telefonischer Support: vorerst nur montags von 08.30 bis 11.30 Uhr
  • Antwortzeit E-Mail-Support: derzeit bis zu vier Wochen

Ausblick

  • Der Rückstand soll bis spätestens Ende Jahr abgebaut sein, dann beträgt die Bearbeitungsdauer wieder weniger als drei Monate.
  • Ab Mitte November sollen E-Mail-Anfragen wieder innerhalb einer Woche beantwortet werden.
  • Zur Beschleunigung sind zusätzliches Personal im Einsatz und Digitalisierungsprojekte in Umsetzung.

Hinweis

Wir setzen unsere Ressourcen gezielt für die Bearbeitung der Gesuche ein. Diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt – bitte warten Sie, bis wir uns bei Ihnen melden. Anfragen vor Ort, telefonisch oder per E-Mail können diesen Ablauf nicht beschleunigen.

Für Personen mit Diplomen aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA) kommen die folgenden Verfahren in Frage: die Registrierung von nicht anerkannbaren ausländischen Dipomen oder der Erwerb eines eidgenössischen Diploms oder die indirekte Anerkennung von Diplomen der Medizinalberufe.

Sie variieren je nach Ausstellungsstaat des Diploms und/oder der Staatsangehörigkeit der gesuchstellenden Person.

Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen

Damit Sie ein Gesuch für die Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen aus einem Drittstaat einreichen können, müssen Sie beide der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Diplom berechtigt im Herkunftsstaat zur Berufsausübung unter fachlicher Aufsicht im entsprechenden Medizinalberuf.
  • Ihr im Ausland erworbene Diplom beruht auf einer Ausbildung, welche bezüglich der Anzahl Stunden / Jahre des theoretischen und praktischen Unterrichts an einer Universität oder Hochschule mit anerkannt gleichwertigem Niveau die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann reichen Sie dieses Gesuchsformular vollständig ein:

Erwerb eines eidgenössischen Diploms

Wer ein Diplom von ausserhalb der EU/EFTA besitzt, kann dieses in der Schweiz grundsätzlich nicht anerkennen lassen. Der Erwerb des eidgenössischen Diploms ist unabhängig von der Nationalität des Antragsstellenden möglich. Für den Erwerb des eidgenössischen Diploms bestehen je nach Fachrichtung (Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik) unterschiedliche Möglichkeiten (s. weiter unten).

Weitere Informationen

Indirekte Anerkennung von Diplomen der Medizinalberufe

Damit Sie ein Gesuch für die indirekte Anerkennung eines Drittstaatendiploms (erworben ausserhalb der EU/EFTA) einreichen können, müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Diplom muss bereits durch einen Staat der EU/EFTA anerkannt sein.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU oder EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten.
  • Sie sind im Anerkennungsstaat uneingeschränkt mit denselben Rechten zur Berufsausübung berechtigt, wie Personen, die im Anerkennungsstaat die gesamte Ausbildung absolviert und das in der EU-Richtlinie enthaltene Diplom erworben haben. Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2005/36/EG muss die erste Anerkennung in Beachtung der Minimalanforderungen an die Ausbildung der Richtlinie erfolgt sein.
  • Sie erwarben im Anerkennungsstaat und/oder in der Schweiz eine aktuelle (d.h. nicht länger als 5 Jahre zurückliegende) klinische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann reichen Sie dieses Gesuch vollständig ein:

Frequently Asked Questions

Hinweis: Verfügungen im Zusammenhang mit Anerkennungen und Registrierungen werden seit dem 1. September 2025 nicht mehr auf Papier mit Wasserzeichen, sondern auf Standarddruckerpapier gedruckt.

Grundsätzliche Fragen

Bearbeitung eines Gesuchs

Gesuchseinreichung und Dokumente

Spracheintrag und Sprachkenntnisse

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern