Bescheinigungen universitärer Medizinalberufe
Informationen über Diplombestätigungen, Ausweise, «Certificates of good Standing», Duplikate und Faksimile sowie Konformitätsbescheinigungen für Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms oder Weiterbildungstitels der universitären Medizinalberufe.
Mögliche Bestätigungen und Bescheinigungen
- Benötigen Sie für Ihre Stellenbewerbung im In- oder Ausland eine Diplombestätigung oder eine EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung?
- Ist Ihr eidgenössisches Diplom unauffindbar?
- Möchten Sie sich mit dem praktischen Ausweis in Kreditkartenformat als Inhaberin oder Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten Diploms in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Chiropraktik ausweisen?
Die Geschäftsstelle der Medizinalberufekommission kann Ihnen weiter helfen. Gegen eine Gebühr erhalten Sie innert weniger Tage die gewünschte Bestätigung oder Bescheinigung. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.
Bestätigungen und Ausweise für das eidgenössische Diplom
Informationen über Diplombestätigungen und Ausweise (in Kreditkartenformat), Duplikate und Faksimile für Inhaberinnen und Inhaber des eidgenössischen Diploms.
Konformitätsbescheinigung für das eidgenössische Diplom
Für das eidgenössische Diplom stellt die MEBEKO, Ressort Ausbildung, eine Konformitätsbescheinigung nach EU-Richtlinie 2005/36/EG aus. Diese Bescheinigungen sind in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache erhältlich.
Konformitätsbescheinigung für den eidgenössischen Weiterbildungstitel
Für eidgenössische Weiterbildungstitel stellt die MEBEKO, Ressort Weiterbildung, eine Konformitätsbescheinigung nach EU-Richtlinie 2005/36/EG aus. Diese Bescheinigungen sind in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache erhältlich.
«Certificate of good standing»
Das «Certificate of good standing» (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Medizinalberufes und bestätigt, dass keine Disziplinarmassnahmen oder Bewilligungsentzüge angeordnet worden sind.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit
3003 Bern