Zum Hauptinhalt springen

Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder aus dem Vereinigten Königreich

Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus EU-/EFTA-Staaten oder aus dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt werden. Hier lesen Sie mehr zu den Bedingungen und finden Sie das entsprechende Gesuchsformular.

Wichtige Informationen zum Bearbeitungsrückstand MEBEKO

Aktueller Stand (22.12.2025)

  • Bearbeitungsdauer: derzeit bis zu 3.5 Monate für Gesuche um Anerkennung
  • In Bearbeitung/Abschluss: Gesuche mit Posteingang August 2025
  • Eingangsbestätigungen: Versand per E-Mail innert drei Wochen nach Posteingang
  • Telefonischer Support: vorerst jeweils montags, 08.30 bis 11.30 Uhr (kein Telefondienst am 22.12.25 und 29.12.25)
  • Antwortzeit E-Mail-Support: aktuell bis zu neun Wochen

Hinweise

  • Gesuche zur Registrierung eines Diploms können zeitweise längere Bearbeitungszeiten aufweisen (derzeit in Bearbeitung: Gesuche vom April und Mai).
  • Wir setzen unsere Ressourcen prioritär für die Bearbeitung der Gesuche ein. Diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bitte warten Sie, bis wir uns bei Ihnen melden. Anfragen vor Ort, telefonisch oder per E-Mail beschleunigen den Ablauf nicht.
  • Die MEBEKO-Geschäftsstelle arbeitet bis Ende Dezember aufgrund der Feiertage nur mit Minimalbesetzung.
  • Das nächste Update zum aktuellen Stand erfolgt ca. Mitte Januar.

Für Personen mit Weiterbildungstiteln aus einem Staat der EU/EFTA oder aus dem Vereinigten Königreich kommt das Verfahren der direkten Anerkennung in Frage.

Direkte Anerkennung eines Weiterbildungstitels

Damit Sie ein Gesuch für die direkte Anerkennung eines Weiterbildungstitels aus einem Staat der EU/EFTA einreichen können, müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU/EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten;
  • Ihr Weiterbildungstitel (inklusive der allfällig notwendigen zusätzlichen Bescheinigungen) entspricht der in der EU-Richtlinie 2005/36/EG bzw. im EFTA-Übereinkommen enthaltenen Bezeichnung
  • Ihr Weiterbildungstitel (inklusive allfällige zusätzliche Ausweise) wurde von der in der EU-Richtlinie bzw. im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.

Achtung: Für Weiterbildungstitel aus dem Vereinigten Königreich ist zu beachten, dass die Staatsangehörigkeit kein entscheidendes Kriterium mehr ist, sondern nur noch die Herkunft des Weiterbildungstitels.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Hinweis: Verfügungen im Zusammenhang mit Anerkennungen und Registrierungen werden seit dem 1. September 2025 nicht mehr auf Papier mit Wasserzeichen, sondern auf Standarddruckerpapier gedruckt.

Grundsätzliche Fragen

Bearbeitung eines Gesuchs

Gesuchseinreichung und Dokumente

Spracheintrag und Sprachkenntnisse

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Statistiken Medizinalberufe

Das BAG wertet jährlich Daten aus dem Medizinalberuferegister aus. Sie dienen dazu, genügend und bedarfsgerecht qualifiziertes Personal auszubilden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

MEBEKO
Ressort Weiterbildung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern