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Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)

Sie besitzen ein Weiterbildungstitel eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Hier erfahren Sie, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.

Informationen zum Bearbeitungsstand

Registrierungen (Stand 23.01.2026)

Vorgesehener Bearbeitungszeitraum

  • 1. Quartal 2026: Registrierungsgesuche mit Posteingang Juni bis August 2025
  • 2. Quartal 2026: Registrierungsgesuche mit Posteingang August bis Dezember 2025

Hinweise

  • Eingangsbestätigungen werden per E-Mail in der Regel innert drei Wochen nach Posteingang versandt
  • Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet
  • Wir setzen unsere Ressourcen prioritär für die Gesuchsbearbeitung ein
  • Anfragen per Telefon, E-Mail oder vor Ort beschleunigen den Bearbeitungsprozess nicht
  • Nächstes Update zum aktuellen Stand: Ende Februar

Für Personen mit Weiterbildungstitels aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA) kommen die folgenden Verfahren in Frage: die indirekte Anerkennung von Weiterbildungstiteln der Medizinalberufe oder der Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels der Medizinalberufe.

Sie variieren je nach Ausstellungsstaat des Diploms und/oder der Staatsangehörigkeit der gesuchstellenden Person.

Indirekte Anerkennung von Weiterbildungstiteln der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Damit Sie ein Gesuch für die indirekte Anerkennung eines Weiterbildungstitels (erworben ausserhalb der EU/EFTA) einreichen können, müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Weiterbildungstitel muss bereits durch einen Staat der EU/EFTA anerkannt sein.
  • Sie verfügen über ein von der MEBEKO anerkanntes Diplom oder ein eidgenössisches Diplom.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU oder EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten.
  • Sie besitzen eine Bestätigung, dass im Anerkennungsstaat die erste Anerkennung gemäss Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG in Beachtung der Minimalanforderungen an die Weiterbildung nach Titel III, Kapitel III der Richtlinie erfolgte.
  • Sie erwarben im Anerkennungsstaat und/oder in der Schweiz eine aktuelle (d.h. nicht länger als 5 Jahre zurückliegende) klinische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann reichen Sie dieses Gesuch vollständig ein:

Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels der Medizinalberufe

Für den Erwerb von eidgenössischen Weiterbildungstitel sind die entsprechenden Weiterbildungsorganisationen zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der zuständigen Organisation:

Frequently Asked Questions (FAQ)

Hinweis: Verfügungen im Zusammenhang mit Anerkennungen und Registrierungen werden seit dem 1. September 2025 nicht mehr auf Papier mit Wasserzeichen, sondern auf Standarddruckerpapier gedruckt.

Bearbeitung eines Gesuchs

Gesuchseinreichung und Dokumente

Spracheintrag und Sprachkenntnisse

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

MEBEKO
Ressort Weiterbildung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern