Freie Einwilligung auf Behandlung oder Pflege nach umfassender Aufklärung
Urteilsfähige erwachsene oder minderjährige Patientinnen und Patienten müssen einer Behandlung frei und nach umfassender Aufklärung zustimmen. Sie haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen, abzubrechen oder eine Pflegeeinrichtung zu verlassen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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