Ihr Recht auf Willensäusserung
Jede Person kann in Form einer Patientenverfügung die gewünschte Pflege oder Behandlung bestimmen, für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr äussern kann. Sie kann auch eine Person bezeichnen, die entscheidet, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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