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Veröffentlicht am 28. August 2024

Einschränkende Massnahmen und Behandlungen ohne Einwilligung

Einschränkenden Massnahmen wie elektronische Überwachung, Einschliessen, Bettgitter oder Isolierung und Behandlungen ohne Einwilligung sind grundsätzlich verboten. Unter strikten Bedingungen können solche Massnahmen oder Behandlungen trotzdem angeordnet werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern