Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»
Der Bund unterstützt Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGv) und insbesondere der Interprofessionalität dienen mit knapp 8 Millionen Franken. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag leisten, die Grundversorgung von Langzeitpatientinnen und -patienten zu optimieren und effizient auszurichten.
Information: Die erste Förderrunde ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen. Welche Projekte gefördert werden, wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 kommuniziert. Die nächste Förderrunde des Förderprogramms EmGv wird zu gegebener Zeit auf dieser Webseite angekündigt.
Erfahren Sie im Video, worum es beim Förderprogramm EmGv geht:
Welche Projekte werden unterstützt?
Hochschulen sowie öffentliche und private Institutionen können Gesuche um Finanzhilfen für Projekte im Bereich der Berufsausübung und Bildung einreichen. Die Projekte sollten dazu beitragen, Langzeitpatientinnen und -patienten effizient zu versorgen. Das Projektvorhaben muss in der medizinischen Grundversorgung verankert sein und soll über einen inter- oder intraprofessionellen Charakter verfügen. Das heisst, es können Projekte unterstützt werden, welche die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Berufsgruppen verbessern und/oder die Zusammenarbeit innerhalb einer Berufsgruppe über verschiedene Versorgungsbereiche hinweg verbessern.
Das Förderprogramm fokussiert sich also nicht ausschliesslich auf die Pflegeberufe, am Projekt muss jedoch ein Beruf gemäss Medizinal- oder Gesundheitsberufegesetz beteiligt sein.
Projekte können insbesondere in den folgenden Themenschwerpunkten eingereicht werden:
Auf dem Laufenden bleiben
Sie haben die Möglichkeit Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um Informationen zum Förderprogramm EmGv zu erhalten: Anmeldung für Verteilerliste Förderprogramm.
Wie werden Projekte eingereicht?
Das BAG schreibt das Vorhaben im Rahmen von sogenannten Förderrunden aus. Während einer Ausschreibung können Interessierte Gesuche einreichen. Zwischen Mitte 2024 und 2028 werden voraussichtlich zwei bis drei Ausschreibungen durchgeführt. Pro Ausschreibung sollen ungefähr zwei bis drei Millionen Franken verpflichtet werden.
Die erste Förderrunde ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen. Mindestens sechs Monate vor der nächsten Förderrunde wird das Zeitfenster der Gesuchseingabe angekündigt.
Information zur ersten Förderrunde: Aufgrund der hohen Anzahl an eingereichten Gesuchen verzögert sich deren Bearbeitung. Welche Projekte gefördert werden, wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 kommuniziert.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Es stehen knapp 8 Millionen Franken zur Projektförderung zur Verfügung. Bundesbeiträge werden für höchstens drei Jahre gesprochen. Pro Projekt beträgt der Bundesbeitrag höchstens 50 % der anrechenbaren Projektkosten, wobei der maximale Bundesbeitrag pro Projekt 600'000 Franken beträgt.
Die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms bilden Artikel 29 und 30 Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 (GesBG, SR 811.21) sowie Artikel 54a und 54b Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (MedBG, SR 811.11). Die Gesetzesartikel sowie die dazugehörige Verordnung treten am 1. Juli 2024 für vier Jahre in Kraft.
Wie ist die Abgrenzung zum Experimentierartikel gemäss KVG?
Das Förderprogramm EmGv ist nicht mit den Pilotprojekten gemäss Artikel 59b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (der sogenannte Experimentierartikel) zu verwechseln.
Ein solches Pilotprojekt ist ein innovatives Projekt, das den Rahmen des KVG sprengt und die Erprobung neuer, noch nicht getesteter Modelle ermöglicht. Das Hauptziel von Pilotprojekten ist es, den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen. Sie können aber auch die Stärkung der Qualität oder die Förderung der Digitalisierung zum Ziel haben. Es können namentlich Kantone, Leistungserbringer, Versicherer sowie Patientenorganisationen ein Gesuch um Bewilligung eines Pilotprojekts einreichen. Die Kosten für das Pilotprojekt und die Evaluationen sind durch den/die Gesuchsteller(in) zu tragen. Es dürfen zudem keine zusätzlichen Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entstehen. Mehr Informationen zum Experimentierartikel finden Sie auf der Webseite «Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung (Experimentierartikel)».
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Themen
Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV)
Volk und Stände haben die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen.
Förderprogramm «Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020»
Das Förderprogramm «Interprofessionalität im Gesundheitswesen» verfolgte das Ziel, die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu stärken und damit die Effizienz zu steigern.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern