Finanzierungsgesuche für Präventionsprojekte und Forschungsprojekte Alkohol
Der Bund kann Projekte unterstützen, die sich für Alkoholprävention einsetzen – zum Beispiel durch Aufklärung oder Forschung. Dafür können Organisationen, die gesamtschweizerisch oder kantonsübergreifend tätig sind, finanzielle Beiträge erhalten. Die Finanzierung erfolgt auf Gesuch hin und basiert auf dem Bundesgesetz über gebrannte Wasser (Art. 43a AlkG; SR 680) sowie im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht.
Je nach Art des Projekts stehen zwei verschiedene Gesuchwege offen
Alkoholpräventionsprojekte
Diese Projekte setzen konkrete Massnahmen in der Bevölkerung um, z. B., gezielte Interventionen oder Schulungen. Dabei wird zwischen regulären Alkoholpräventionsprojekten und Kleinprojekten unterschieden.
Alkoholforschungsprojekte (neu)
Diese Gesuche zielen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zur Alkoholprävention ab. Dabei kann es sich beispielsweise um um Studien oder Evaluationen handeln.
Hinweis:
Bitte prüfen Sie sorgfältig, welchem Bereich Ihr Projekt zugeordnet werden kann. Die Anforderungen und Prozesse unterscheiden sich.
Die eingereichten Gesuche werden auf ihre Relevanz und den zu erwartenden Präventionseffekt geprüft. Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig. Es konsultiert dazu ein Expertengremium bestehend aus verwaltungsinternen und -externen Sachverständigen.
Wichtig: Eine Finanzierung ist in der Regel auf höchstens 50 Prozent der budgetierten Gesamtkosten beschränkt. Beiträge bis zu 80 Prozent können nur in gut begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Bei Fragen steht Ihnnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.
Nächste Eingabetermine:
Alkoholpräventionsprojekte: 31.08.2026
Kleinprojekte: 31.08.2026 und 28.02.2026
Alkoholforschungsprojekte: 31.08.2026
Weiterführende Themen
Aktivitäten zur Förderung der Chancengleichheit
Sozial Benachteiligte im Fokus: Zahlen & Fakten, Grundlagenberichte und Zielgruppen unserer Aktivitäten.
Verhaltensökonomie und Nudging
Die Verhaltensökonomie beschäftigt sich mit dem menschlichen Verhalten. Sie kann bewährte Interventionen in der Gesundheitsförderung und Prävention ergänzen oder sogar optimieren.
Alkoholpräventionsprojekte: Gesuchstellung
Der Bund unterstützt gesamtschweizerische Projekte, die sich der Alkoholprävention widmen (Art.43a AlkG). Hier finden Sie Informationen zur Gesucheinreichung von Präventionsprojekte.
Forschungsprojekte zur Alkoholprävention
Der Bund unterstützt Alkoholforschungsprojekte, die einen relevanten Beitrag zur öffentlichen Gesundheit leisten und dabei direkten Bezug zur Alkoholprävention aufweisen. Hier finden Sie Informationen zur Gesucheinreichung.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern