Finanzierungsgesuche für Präventionsprojekte und Forschungsprojekte Alkohol
Der Bund kann Projekte unterstützen, die sich für Alkoholprävention einsetzen – zum Beispiel durch Aufklärung oder Forschung. Dafür können Organisationen, die gesamtschweizerisch oder kantonsübergreifend tätig sind, finanzielle Beiträge erhalten. Die Finanzierung erfolgt auf Gesuch hin und basiert auf dem Bundesgesetz über gebrannte Wasser (Art. 43a AlkG; SR 680) sowie im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds
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