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Alkoholpräventionsprojekte: Gesuchstellung

Der Bund kann Projekte zur Alkoholprävention finanziell unterstützen. Dies geschieht mit Beiträgen in Form von Subventionsverfügungen gemäss Subventionsgesetz. Förderberechtigt sind Organisationen, die gesamtschweizerisch oder kantonsübergreifend tätig sind.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern