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Alkoholpräventionsprojekte: Gesuchstellung

Der Bund kann Projekte zur Alkoholprävention finanziell unterstützen. Dies geschieht mit Beiträgen in Form von Subventionsverfügungen gemäss Subventionsgesetz. Förderberechtigt sind Organisationen, die gesamtschweizerisch oder kantonsübergreifend tätig sind.

Nächste Eingabetermine:

Alkoholpräventionsprojekte: 31. 08. 2026

Kleinprojekte: 31. 08. 2026 und 28. 02. 2026

Bei Fragen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern