Alkoholpräventionsprojekte: Gesuchstellung
Der Bund kann Projekte zur Alkoholprävention finanziell unterstützen. Dies geschieht mit Beiträgen in Form von Subventionsverfügungen gemäss Subventionsgesetz. Förderberechtigt sind Organisationen, die gesamtschweizerisch oder kantonsübergreifend tätig sind.
Nächste Eingabetermine:
Alkoholpräventionsprojekte: 31. 08. 2026
Kleinprojekte: 31. 08. 2026 und 28. 02. 2026
Gesuche für Alkoholpräventionsprojekte können beim wissenschaftlichen Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds eingereicht werden. Eingabefrist für reguläre Gesuche ist immer Ende August.
Eingereichte Projekte müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- sie sind gesamtschweizerisch oder kantonsübergreifend ausgerichtet;
- sie leisten einen konkreten Beitrag zur Alkoholprävention;
- sie entfalten voraussichtlich eine hohe Präventionswirkung;
- sie entsprechen den anerkannten Qualitätsstandards für die Präventionsarbeit;
- sie unterliegen einem Controlling und werden evaluiert.
- sie stehen in keinem Widerspruch zu den Zielen der Alkoholprävention und begründen keine Interessenskonflikte im Hinblick auf deren Umsetzung.
Die eingereichten Gesuche müssen einem inhaltlichen und formalen Kriterienkatalog entsprechen. Auch wenn alle Beitragskriterien erfüllt sind, kann nicht garantiert werden, dass dem Gesuch Folge geleistet werden kann. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Themenschwerpunkte sollen Gesuchstellende von Alkoholpräventionsprojekten als Orientierungshilfe dienen. Entscheidend für den Finanzierungsentscheid sind jedoch die qualitativen Anforderungen und die vorhandenen finanziellen Mittel.
Es sollen Themenbereiche und Projekte unterstützt werden, die sich einerseits an bestehende Aktivitäten sinnvoll anschliessen und Lücken schliessen, andererseits den in den Strategien NCD und Sucht verankerten Konzepten und Schwerpunktthemen gerecht werden.
Ohne abschliessend zu sein, sind Projekte denkbar, die folgende Themenbereiche abdecken:
- Projekte zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention für Menschen in schwierigen Situationen oder kritischen Übergangsphasen.
- Projekte, die einen Beitrag leisten zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit.
- Projekte, die das Wissen der Bevölkerung über Produkte und Konsummuster erhöhen und/oder unser Verhältnis zum Alkoholkonsum hinterfragen.
- Projekte, die der Früherkennung und Frühintervention von problematischem Alkoholkonsum dienen.
- Projekte, die die interkantonale Abstimmung von Präventionsangeboten stärken und deren Wirksamkeit steigern.
- Projekte, die zur Alkoholprävention beitragen und an der Schnittstelle zwischen Alkoholkonsum und psychischer Gesundheit ansetzen.
Das Sekretariat prüft die formalen Kriterien der eingegangenen Alkoholpräventionsgesuche und beurteilt Zweckkonformität und Qualität.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.
Es konsultiert dazu ein Expertengremium bestehend aus verwaltungsinternen und -externen Sachverständigen. Dieses beurteilt die eingegangenen Gesuche formell und gibt eine entsprechende Empfehlung an das BAG. Besteht bei einem Gesuch eine Interessensbindung, gilt für den betroffenen Experten ein Ausstandsgebot.Das Expertengremium ist wie folgt zusammengesetzt:
- Irène Renz, Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung in der Schweiz (VBGF)
- Barbara Lucas, Haute école de Travail social, Genève
- Gilles Crettenand, Ehemaliges Mitglied der Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL)
- Barbara Christen, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Der Entscheid wird in der Regel bis Ende November schriftlich kommuniziert.
Die Zusicherung von finanziellen Leistungen kann mit Auflagen verbunden sein. Die Auszahlung wird normalerweise an den Nachweis von Leistungen gebunden. Finanzierung, Leistungen sowie Fälligkeiten werden in der Verfügung geregelt.Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtkosten von höchstens CHF 40'000. Der Alkoholpräventionsfonds übernimmt in der Regel maximal 50 % der Projektkosten, (also maximal 20'000.-). In gut begründeten Ausnahmefällen sind Beiträge bis zu 80 % möglich. Für Kleinprojekte gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren; die Konsultation der Beratungsstelle Chancengleichheit ist dabei freiwillig. Massgebend für die Einordnung als Kleinprojekt sind die Gesamtkosten, nicht die beantragte Beitragshöhe.
Gesuche für Kleinprojekte können Ende Februar und Ende August eingereicht werden. Der Entscheid wird normalerweise bis Ende April, bzw. Ende Oktober schriftlich kommuniziert.
Unterstützt werden ausschliesslich überregionale, interkantonale oder gesamtschweizerische Projekte zur Alkoholprävention.Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- das vollständig ausgefüllte, rechtsgültig unterzeichnete Gesuchsformular;
- ein aussagekräftiger Budgetplan inkl. Angaben zu anderen Finanzquellen unter Angabe der Höhe der Beteiligung;
- das Formular Budgetübersicht und Schlussabrechnung;
- der Bericht der Beratungsstelle Chancengleichheit muss dem Gesuch als Anhang beigelegt werden.
(Gilt nicht für Kleinprojekte)
Verwenden Sie bitte ausschliesslich die entsprechenden Gesuchsformulare (siehe unten). Die Unterlagen sind in elektronischer Form, mit digitaler Signatur, beim wissenschaftlichen Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds einzureichen. Sollte das Gesuch gescannt werden, senden Sie uns bitte auch eine Word Version davon.
Beratung und Expertise
Die Beratungsstelle Chancengleichheit soll Organisationen und Institutionen, die Finanzierungsgesuche für Präventionsprojekte einreichen (Gesuchstellende), unterstützen, bestärken und befähigen, sich umfassende Überlegungen zur Chancengleichheit in ihren Angeboten zu machen und diese in ihren Projekten umzusetzen.
Bezweckt wird damit, die Chancengleichheit in den finanzierten Projekten zu erhöhen.
Der Hauptfokus der Beratungsstelle liegt auf einer fundierten Analyse und Beratung bezüglich des Aspekts Chancengleichheit. In diesem Zusammenhang versuchen Expertinnen und Experten den besseren Einbezug benachteiligter Bevölkerungsgruppen sicherzustellen bzw. potentielle Lösungsansätze zur Erhöhung der Chancengleichheit in die jeweiligen Projektkonzeptionen einfliessen zu lassen.
Folgende Leistungen umfasst die Beratung:- Erstberatung durch die Beratungsstelle beim SRK: In diesem Zusammenhang werden sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen im jeweiligen Projekt identifiziert. Gleichzeitig dient diese Erstberatung bereits als erstes Austauschgefäss darüber, wie Chancengleichheit in einem konkreten Projekt zu berücksichtigen ist.
- Schliesslich werden die Finanzanträge an eine geeignete Expertin oder Experten übermittelt, wodurch sichergestellt wird, dass eine schriftliche Expertise an die Gesuchstellenden ausgestellt wird. Diese beinhaltet eine detaillierten schriftlichen Beurteilung (Expertise) der Chancengleichheit in einem vorgelegten Finanzierungsgesuch. In diesem Zusammenhang füllt die zugeteilte Expertin einen Beurteilungsbogen aus und erstellt ein Gutachten zum konkreten Projektvorhaben (Empfehlungen, Verbesserungsvorschläge zur Integration der Chancengleichheit).
Der Beurteilungsbogen wird von den Gesuchstellenden ergänzt und muss dem Finanzierungsgesuch beigelegt werden.
Es wird grundsätzlich offengelassen, zu welchem Zeitpunkt die Beratung in Anspruch genommen wird. Der Ablauf mit persönlicher Beratung und fachlicher Expertise kann jedoch besser eingehalten werden, wenn dafür ausreichend Zeit eingeplant ist.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht es, Rückmeldungen in die Projektplanung zu integrieren und allfällige Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.
Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Beratungstermin.Relevanz und Bedarf
Das Projekt muss eine gesamtschweizerische Relevanz haben bzw. überregional verankert sein. Handelt es sich um ein Pilotprojekt, muss eine Übertragung in andere Kantone und Regionen in Betrachtung gezogen werden. Bereits bei der Planung muss auf einzelne Bevölkerungsgruppen eingegangen werden: Spezifische Bedürfnisse von Frauen und Männern, Sprachregionen und sozial benachteiligte Gruppen müssen angemessen berücksichtigt werden.
Der Bedarf des Projekts muss erwiesen und dokumentiert sein. Strategien, Massnahmen oder Methoden, die im Projekt zur Anwendung kommen sollen, müssen sich empirisch bewährt haben oder müssen zumindest theoretisch legitimiert werden.
Die Wahl der Zielgruppe(n) und des Settings muss ersichtlich sein und begründet werden, Vor- und Nachteile der Interventionen müssen abgeschätzt werden. Zudem muss abgeklärt werden, ob schon ähnliche Projekte (inhaltlich oder strategisch) existierten und welche Stärken und Schwächen sich bei diesen gezeigt haben. Die Erfahrung aus solchen Projekten muss sowohl bei der Planung wie auch bei der Umsetzung berücksichtigt werden.Planung und Ressourcen
Grundlage des Projekts ist eine klar formulierte Vision, wie und wo längerfristig Veränderungen bewirkt werden sollen. Die Formulierung der Projektziele muss einfach zu überprüfen, spezifisch, realistisch sowie terminiert sein und das Projekt muss auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.
Für das Projekt besteht ein Zeitplan mit Meilensteinen und entsprechenden Zwischenzielen. Die für das Projekt notwendigen fachlichen, personellen und finanziellen Ressourcen müssen ausgewiesen und in der Budgetplanung berücksichtigt werden. Der Budgetplan umfasst zudem den geschätzten Aufwand für die Planung, Durchführung und Evaluation. Dabei muss der Umfang der verfügbaren Eigenmittel und Drittmittel abgeklärt und offengelegt werden.
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass bei Finanzhilfen grundsätzlich nur ein Teilbetrag des Gesamtbudgets eines Projekts finanziert werden kann. Als Gesuchsteller müssen Sie für das Projekt neben dem BAG bzw. dem Alkoholpräventionsfonds noch andere Finanzierungsquellen (Eigenleistungen oder Fremdbeiträge) nachweisen. Das Budget bzw. die einzelnen Budgetposten (also auch die Eigenleistungen und Fremdbeträge) müssen im Gesuch und später in der Schlussabrechnung aufgezeigt und abgerechnet werden.
Eine Finanzhilfe soll in der Regel 50% der anrechenbaren Kosten nicht übersteigen. Höhere Ansätze bis max. 80% sind in Ausnahmefälle möglich, müssen aber begründet werden. Weisen Sie daher andere Finanzquellen und Eigenleistungen im Budgetplan konsequent aus und begründen Sie, falls der Finanzierungsanteil des Alkoholpräventionsfonds mehr als 50% beträgt.
Eigenleistungen können z.B. Lohnkosten oder Infrastrukturkosten sein, die im Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben oder Projekt, für das ein Gesuch gestellt wurde, entstehen. Wichtig ist, dass nur die Kosten ausgewiesen werden dürfen, die effektiv im Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben entstehen. Darunter können aber durchaus auch anteilmässige Kosten sein (z.B. 50 Stunden einer ohnehin für die Organisation tätigen administrativen Assistentin o.ä.).
Bei der Projektorganisation muss für alle Beteiligten ersichtlich sein, welche Personen, Gruppen und Institutionen in welcher Weise am Projekt beteiligt sein werden.Evaluation und Kommunikation der Ergebnisse
Jedes finanzierte Projekt muss angemessen evaluiert werden. Bereits bei der Projekteingabe muss das Evaluationsvorgehen festgelegt sein. Es soll darlegen, wie die Ergebnisse aus der Evaluation für die Steuerung und Qualitätsentwicklung des Projekts verwendet werden sollen.
Neben dem Evaluationsvorgehen muss zudem ein Kommunikationsvorgehen bestimmt werden. Es muss klar sein, welche Ergebnisse oder Erfahrungen wann, von wem, auf welche Weise und zu Handen welcher Zielgruppe verbreitet werden sollen.Der Schlussbericht sowie allfällige Zwischenberichte sind integrierte Bestandteile der Verfügungsleistung. Sie dienen dazu, Rechenschaft über die Projektleistungen und Ressourcennutzung abzulegen. Sie bilden die Voraussetzung für die Schlusszahlung. Ein Schlussbericht ist immer zu erstellen, auch wenn ein externer Evaluationsbericht vorliegt. Folgende Punkte sind zu beachten.
Die Grundlagen für die Berichterstellung bilden:- der Schlussbericht;
- die detaillierte Schlussabrechnung;
- das Formular «Budgetübersicht und Schlussabrechnung»: bitte das zweite Blatt des Formulars ausfüllen, das schon mit dem Gesuch eingereicht wurde
Der Bericht ist in einer geschlechtergerechten Sprache zu verfassen.
Schlussbericht sowie beide Schlussabrechnungen sind in elektronischer Form, mit digitaler Signatur, beim wissenschaftlichen Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds einzureichen. Sollte der Schlussbericht gescannt werden, senden Sie uns bitte auch eine Word Version davon.
Die Verhaltenswissenschaft zeigt auf, wie wir die gesunde Wahl vereinfachen und Interventionen in Gesundheitsförderung und Prävention optimieren können. Das BAG hat zentrale Erkenntnisse aufarbeiten lassen und einen verhaltensökonomischer Leitfaden für Projekten und Massnahmen erarbeitet, der auch als Grundlage für Workshops verwendet werden kann. Der Leitfaden soll Fachleuten in Gesundheitsförderung und Prävention die Gestaltung von Projekten und Massnahmen erleichtern und helfen, diese besser auf die Zielgruppe auszurichten.
Die Berücksichtigung der Verhaltenswissenschaft kann auch bei Alkoholpräventionsprojekten die Wirkung steigern. In der Praxis hat sich gezeigt, dass für die Anwendung des verhaltenswissenschaftlichen Leitfadens eine professionelle Begleitung sehr hilfreich ist. Wenn Sie sich bei der Anwendung des verhaltenswissenschaftlichen Leitfadens bei einem Projekt, das vom APF mitfinanziert wird, professionell begleiten lassen möchten, werden die Kosten dafür können vom APF übernommen.
Kontaktieren Sie bei Interesse das Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds.30. August 2022
Verhaltensökonomie und Nudging
Die Verhaltensökonomie beschäftigt sich mit dem menschlichen Verhalten. Sie kann bewährte Interventionen in der Gesundheitsförderung und Prävention ergänzen oder sogar optimieren.
Bei Fragen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Formulare
Informative Dokumente
Beratungsstelle Chancengleichheit
Informative Dokumente bezüglich Verhaltensökonomie
Finanzierte Projekte
Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern