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Auf dem Weg zum elektronischen Gesundheitsdossier

Um die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) gezielt zu fördern, hat der Bundesrat bereits 2022 beschlossen, die gesetzlichen Grundlagen des EPD weiterzuentwickeln und neu auszurichten. In der Folge wurde der Entwurf des neuen Bundesgesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) erarbeitet. Dieser sieht vor, das heutige EPD in den kommenden Jahren durch das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) abzulösen.

Grafik mit Paragraphensymbol (§) und dem Text ‚Neues Gesetz‘.

EGDG: Das künftige Gesetz zum E-GD

Das EGDG schafft die Voraussetzungen für eine flächendeckende Verbreitung und systematische Nutzung des E-GD – sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Leistungserbringern.

E-GD: Meilensteine und Aktuelles

Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Stand des politischen Prozesses, zu wichtigen Meilensteinen sowie zu bevorstehenden Veranstaltungen.

Gremien E-GD: Gemeinsam den Übergang gestalten

Für die erfolgreiche Einführung des E-GD ist eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens von grosser Bedeutung. In der dafür geschaffenen Organisationsstruktur wird dieser Austausch sichergestellt.

EPD: Das heutige System im Überblick

Das EPD ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es ermöglicht einen sicheren Zugriff auf alle relevanten Gesundheitsinformationen.

EPDG – das geltende Gesetz hinter dem EPD

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD fest.

EPDG – Übergangsfinanzierung

Damit das EPD bis zum Inkrafttreten der Totalrevision weiterhin vorangetrieben wird, hat das Parlament einer separaten zugestimmt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern