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DNA-Profile zur Klärung der Abstammung

DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person oder auf gerichtliche Anordnung erstellt werden. Die Laboratorien müssen vom Bund anerkannt sein.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern