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Die Schweiz engagiert sich gegen den Organhandel

Mit der Inkraftsetzung der Organhandelskonvention stärkt die Schweiz den Kampf gegen den illegalen Handel mit Organen, Geweben oder Zellen. Dank internationaler Zusammenarbeit können Opfer besser geschützt und Täter einfacher bestraft werden.

Die Organhandelskonvention feiert Geburtstag

BAG-Direktorin Anne Lévy gratuliert zum 10-jährigen Jubiläum der Organhandelskonvention des Europarates. Organhandel ist ein globales Problem, das nur gemeinsam bekämpft werden kann. Zu diesem Zweck hat der Europarat im Jahr 2015 die Organhandelskonvention im spanischen Santiago de Compostela veröffentlicht. Seitdem kann sie unterschrieben werden. Die Konvention fordert wirksame Massnahmen gegen den Handel mit menschlichen Organen. Die Schweiz hat aktiv an der Ausarbeitung der Organhandelskonvention mitgearbeitet. Bis heute haben 28 Staaten die Konvention unterzeichnet, 15 davon haben sie ratifiziert.

Grussbotschaften aus weiteren Ländern finden sich auf der Website des Europarates: 10th anniversary - Countering the trafficking in human organs

Die Schweiz hat das internationale Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) Ende 2016 unterzeichnet und es am 21. Oktober 2020 ratifiziert. Am 1. Februar 2021 ist die Organhandelskonvention für die Schweiz in Kraft getreten, zusammen mit den dafür notwendigen Anpassungen des Transplantationsgesetzes und des Humanforschungsgesetzes.

Griffige Gesetze

Staaten, welche die Organhandelskonvention ratifiziert haben, verpflichten sich zur internationalen Zusammenarbeit. Sie passen ihre Gesetze an, damit sie Einzeltäter und kriminelle Organisationen wirksamer verfolgen und die Opfer besser schützen können.

Im Ausland durchgeführte Transplantationen müssen gemeldet werden

Der Europarat erhebt anonymisierte Daten zu Transplantationen im Ausland. Internationale Reisetätigkeiten im Bereich der Transplantationsmedizin und damit verbundene medizinische Komplikationen sollen so transparenter werden. Auch die Schweiz beteiligt sich an dieser Erhebung und hat dazu eine Meldepflicht eingeführt: Ist eine Person für eine Organtransplantation ins Ausland gereist und wird sie in der Schweiz medizinisch nachbetreut, dann muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dies dem BAG melden.

Für die Jahre 2015 bis 2023 gab es insgesamt 16 Meldungen von Personen, die im Ausland eine Niere erhalten haben. Durchgeführt wurden die Transplantationen in den folgenden Ländern: Ägypten, Afghanistan, Bolivien, Chile, Indien, Irak, Italien, Sri Lanka und Türkei. In neun Fällen handelte es sich um das Heimatland der Empfängerin oder des Empfängers. Zwei der transplantierten Organe stammten von verstorbenen Personen, 14 Organe wurden von lebenden Personen gespendet. Bei vier Lebendspenden war die Art der Beziehung zwischen der spendenden und der empfangenden Person unbekannt, bei zwei bestand keine Beziehung, der Rest der Lebendspenden erfolgte unter Verwandten. Nur eine Person wurde durch die Ärztin oder den Arzt an ein Spital im Ausland überwiesen.

Fünf Personen mussten nach ihrer Rückkehr in die Schweiz wegen einer Komplikation hospitalisiert werden. Alle Empfängerinnen und Empfänger lebten zum Zeitpunkt der Umfrage noch und das transplantierte Organ war funktionsfähig.

Legale von illegalen Transplantationen abgrenzen

Nicht jede Transplantation im Ausland ist problematisch: Es ist zum Beispiel legal, wenn jemand aus der Schweiz in sein Heimatland überwiesen wird, um im dortigen Transplantationswesen regulär ein Organ einer verwandten Person zu erhalten. Darüber hinaus ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, auf die Organ-Warteliste eines anderen Landes aufgenommen zu werden.

Kampf gegen den Organhandel: Gesetze und Massnahmen

Der Kampf gegen den Handel mit Organen, Geweben und Zellen wird mit verschiedenen Massnahmen geführt:

Kommerzialisierungsverbot

Nach Artikel 6 des Transplantationsgesetzes ist es verboten, für die Spende von menschlichen Organen, Geweben oder Zellen einen finanziellen Gewinn oder einen anderen Vorteil anzubieten, zu gewähren, zu fordern oder anzunehmen. Auch die spendende und empfangende Person können belangt werden. Schon wer anbietet, eine Niere zu kaufen oder zu verkaufen, macht sich strafbar. Das Kommerzialisierungsverbot gilt auch für Organe, Gewebe und Zellen, aus denen Heilmittel hergestellt werden sowie für die Forschung.

Handelsverbot

Der Handel mit menschlichen Organen, Geweben oder Zellen ist auf allen Stufen verboten (Artikel 7 des Transplantationsgesetzes). So macht sich zum Beispiel auch strafbar, wer ein widerrechtlich entnommenes Organ transplantiert oder daraus ein Produkt herstellt.

Einwilligung

Für eine Entnahme ist in jedem Fall eine informierte Einwilligung der Spenderin oder des Spenders notwendig.

Strafbarkeit

Organhandelsdelikte sind auch dann strafbar, wenn sie im Ausland verübt werden. Dies gilt auch für Delikte mit Geweben und Zellen, die für die Transplantation bestimmt sind. Damit geht die Schweiz weiter als dies die Organhandelskonvention fordert.

Broschüre über Menschenhandel

Beim Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme handelt es sich um ein Delikt gemäss Strafgesetzbuch. In einer Broschüre über Menschenhandel, die das Bundesamt für Polizei fedpol herausgibt, wird dem Organhandel ein Kapitel gewidmet.

Ausnahmen vom Kommerzialisierungs- und Handelsverbot

Das Gesetz sieht Ausnahmen vom Verbot der Kommerzialisierung und des Handels vor. Hat zum Beispiel eine Lebendspenderin oder ein -spender einer Niere wegen der Spende einen Erwerbsausfall, dann können diese Kosten erstattet werden, ohne dass dies unter das Kommerzialisierungsverbot fällt. Auch die Kosten für Entnahme, Transport und Transplantation dürfen erstattet werden, genauso wie die Kosten für allfällige Aufbereitungen oder Aufbewahrungen. Und auch die Organspende innerhalb eines Überkreuz-Lebendspendeprogramms gilt nicht als gewährter Vorteil.

Resolutionen, Erklärungen und Berichte

Die Organhandelskonvention des Europarats wird ergänzt durch Resolutionen, welche auch allgemein das Thema Transplantationen im Ausland abdecken:

  • Mit der Resolution CM/Res(2013)55 will der Europarat, dass die Mitgliedstaaten erheben, wo Transplantationen im Ausland stattfinden und wie viele Personen sie nutzen. Die anonymisierte Datensammlung kann zudem Hinweise geben auf die Risiken bei einer Transplantation im Ausland. Die Schweiz unterstützt das Ziel der Resolution, hat einen National Focal Point ernannt und für Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht für Transplantationen im Ausland eingeführt.
  • Wer nach einer Organtransplantation im Ausland daheim zur Ärztin oder zum Arzt geht, soll eine adäquate medizinische Behandlung erhalten. Dies empfiehlt der Europarat in der Resolution CM/Res(2017)2. Er will damit verhindern, dass Komplikationen auftreten oder schwere Infektionen weitere Personen gefährden. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) berücksichtigt dies in ihren Richtlinien zur Lebendspende von soliden Organen. Der Europarat will zudem, dass die Kosten für die illegale Transplantation im Ausland nicht von der Versicherung vergütet werden. Dies entspricht der Regelung in der Schweiz, wonach solche Transplantationen im Ausland nicht durch die Grundversicherung vergütet werden können (Artikel 36 der Verordnung über die Krankenversicherung).
  • Die Resolution CM/Res(2017)1 beinhaltet, wie mit Personen umgegangen werden soll, die für eine Lebendspende aus dem Ausland anreisen, insbesondere hinsichtlich der Vorabklärungen und der Lebendspende-Nachsorge.
  • Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat im Januar 2020 eine Resolution zum Thema Organ-Transplantationstourismus und eine Empfehlung zum Kampf gegen den Handel mit Geweben und Zellen verabschiedet.

Neben dem Europarat legen auch andere Organisationen Prinzipien für den Bereich der Transplantation fest und fordern die Staaten dazu auf, den Organhandel zu bekämpfen.

Verschiedene Berichte legen die Problematik des internationalen Organhandels vertieft dar:

  • Im Rahmen des HOTT-Projektes hat die Europäische Kommission das Thema Organhandel vertieft untersuchen lassen.
  • Das Europäische Parlament liess sich mit einem Bericht zum Thema Organhandel informieren.
  • Der Europarat hat zusammen mit den Vereinten Nationen eine Untersuchung zu Organ und Menschenhandel durchgeführt und in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Transplantationsmedizin

Neben nationalen Regelungen braucht es im Bereich der Transplantationsmedizin internationale Vereinbarungen. Diese sollen die hohe Qualität gewährleisten und Spenderinnen und Spender wie auch Patientinnen und Patienten vor Missbrauch schützen.

Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin

Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Biomedizin-Konvention) wurde am 19. November 1996 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet, am 4. April 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt und am 1. Dezember 1999 in Kraft gesetzt.

Zusatzprotokoll zur Biomedizin-Konvention über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe

Das Zusatzprotokoll zur Biomedizin-Konvention über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe wurde am 8. November 2001 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet, am 24. Januar 2002 zur Unterzeichnung aufgelegt und am 1. Mai 2006 in Kraft gesetzt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern