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Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin

Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Biomedizin-Konvention) wurde am 19. November 1996 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet, am 4. April 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt und am 1. Dezember 1999 in Kraft gesetzt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
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Schweiz - 3003 Bern