Bewilligungen für eine diacetylmorphingestützte Behandlung
Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.
Gemäss Artikel 3e Absatz 1 BetmG bedarf es für die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen einer kantonalen Bewilligung. Für diacetylmorphingestützte Behandlungen wird zusätzlich zur kantonalen Bewilligung eine Bewilligung des Bundes benötigt. Diese wird vom BAG erteilt.
Arten der vom BAG erteilten Bewilligungen
Eine Bewilligung des BAG ist erforderlich für:
- Patientin oder den Patienten
- Institution
- Ärztin oder den Arzt
- Kürzung der Frist zur Mitgabe
- Mitgabe von Diacetylmorphin-Dosen
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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