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Veröffentlicht am 6. Juli 2023

Diacetylmorphingestützte Behandlung: Patientenbewilligung

Patientinnen und Patienten, die eine diacetylmorphingestützte Behandlung erhalten möchten, brauchen dazu eine Bewilligung des BAG.

Gemäss Artikel 3e Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) ist die Verschreibung von Diacetylmorphin betäubungsmittelabhängigen Personen vorbehalten, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheits­zu­stand andere Behandlungsformen nicht zulässt. Bevor eine diacetylmorphingestützte Behandlung initiiert werden kann, muss die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt beim BAG für seine Patientin/seinen Patienten eine Bewilligung einholen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Heroingestützte Behandlung

Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern