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Veröffentlicht am 6. Juli 2023

Diacetylmorphingestützte Behandlung: Patientenbewilligung

Patientinnen und Patienten, die eine diacetylmorphingestützte Behandlung erhalten möchten, brauchen dazu eine Bewilligung des BAG.

Gemäss Artikel 3e Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) ist die Verschreibung von Diacetylmorphin betäubungsmittelabhängigen Personen vorbehalten, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheits­zu­stand andere Behandlungsformen nicht zulässt. Bevor eine diacetylmorphingestützte Behandlung initiiert werden kann, muss die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt beim BAG für seine Patientin/seinen Patienten eine Bewilligung einholen.

Inhalt des Gesuchs

Für die Erteilung einer Patientenbewilligung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Aufnahmekriterien gemäss Art. 10 Abs. 1 BetmSV müssen erfüllt sein (ausser wenn ein Ausnahmefall nach Art. 10 Abs. 2 BetmSV begründet ist), d.h. die Patientin oder der Patient muss:
    • mindestens 18 Jahre alt sein;
    • seit mindestens zwei Jahren schwer heroinabhängig sein;
    • mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Therapie abgebrochen oder erfolglos absolviert haben und
    • Defizite im psychischen, körperlichen oder sozialen Bereich aufweisen.
  • Das Gesuch muss durch eine(n) gemäss Artikel 18 Absatz 1 BetmSV verschreibungsberechtigte(n) Ärztin oder Arzt eingereicht und entsprechend unterschrieben werden. Die medizinische Leitung übernimmt die Ärztin oder der Arzt oder, die/der über eine gültige Arztbewilligung nach Artikel 18 Absatz 1 BetmSV verfügt.
  • Die nach Artikel 3e Absatz 1 BetmG zuständige kantonale Behörde (Bewilligungsbehörde) bringt keine Einwände vor. Gemäss Gesuchsformular wird beim Erstgesuch eine Unterschrift der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes vorausgesetzt.
  • Die diacetylmorphingestützte Behandlung wird in einer Institution mit einer gültigen Bewilligung nach Artikel 16 BetmSV durchgeführt.
  • Die Gesuchsunterlagen müssen zudem die folgenden Angaben (Art. 9 BetmSV) enthalten:
    • Name und Adresse der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes (d.h. Inhaber/in der Bewilligung);
    • Name und Vorname der Patientin oder des Patienten;
    • Geschlecht der Patientin oder des Patienten;
    • Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten;
    • Heimatort der Patientin oder des Patienten;
    • Wohnadresse der Patientin oder des Patienten;
    • Adresse des vorübergehenden Aufenthaltsortes der Patientin oder des Patienten;
    • Abgabestelle;
    • Bei stationären Behandlungen ist zusätzlich der Name und die Adresse der Institution anzugeben.
  • Im Gesuch ist die vorgesehene Bewilligungsdauer anzugeben (maximal 5 Jahre).

Das Gesuch um Aufnahme in die diacetylmorphingestützte Behandlung muss von der medizinischen Leitung der Institution im Namen des Patienten oder der Patientin gestellt werden.

Für die Ausstellung der Patientenbewilligung werden keine Gebühren erhoben (Art. 40 Bst. d BetmSV).

Das Formular  ist an hegebe@hin.ch zu senden.

Erlöschen der Bewilligung

Die Patientenbewilligung erlischt auf Verlangen der Patientin oder des Patienten und bei Abmeldung der Patientin oder des Patienten gemäss Indikation durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.

Entzug der Bewilligung

Die Bewilligung kann dem Patienten oder der Patientin entzogen werden, wenn er oder sie:

  • nicht ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in der Institution konsumiert;
  • die im Rahmen der Therapie abgegebenen Präparate weitergibt oder verkauft;
  • Mitglieder des Behandlungspersonals oder andere Personen innerhalb der Institution bedroht oder gegen diese Gewalt ausübt;
  • sich grundsätzlich und fortgesetzt weigert, die Begleitbehandlungen durchführen zu lassen oder durchzuführen, sowie sich allgemein der Betreuung verweigert;
  • den übrigen gesetzlichen oder institutionsinternen Bestimmungen zuwiderhandelt.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

13. März 2025

Heroingestützte Behandlung

Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern