Substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (Heroin)
Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.
Die diacetylmorphingestützte Behandlung (heroingestützte Behandlung, kurz HeGeBe) beinhaltet eine strikt reglementierte und kontrollierte Verabreichung von Diacetylmorphin, eingebettet in eine ärztliche und psychosoziale Betreuung. Sie wurde in der Schweiz 1994 im Rahmen einer Kohortenstudie erstmals durchgeführt. Nach positiven Ergebnissen etablierte sie sich als therapeutische Massnahme und wurde bei der Revision von 2011 im Betäubungsmittelgesetz verankert. 2021 wurden rund 1’700 Abhängige in 22 ambulanten Fachzentren und 1 Strafvollzugsanstalt behandelt. In der Schweiz erhalten rund 8 Prozent der Personen mit Opioidabhängigkeit eine substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin.
Bewilligungen, Aufsicht, Kontrolle und Information zu dieser Behandlung sind Sache des BAG.
Die Informationen zur Erteilung der diversen Bewilligungen sind auf dieser Seite zu finden.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Bewilligungen für eine diacetylmorphingestützte Behandlung
Die spezifisch im Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) geregelten diacetylmorphingestützten Behandlungen unterliegen dem Bewilligungssystem des Bundes.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern