Bewilligungen für eine diacetylmorphingestützte Behandlung

Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.

Gemäss Artikel 3e Absatz 1 BetmG bedarf es für die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen einer kantonalen Bewilligung. Für diacetylmorphingestützte Behandlungen wird zusätzlich zur kantonalen Bewilligung eine Bewilligung des Bundes benötigt. Diese wird vom BAG erteilt.

Arten der vom BAG erteilten Bewilligungen

Eine Bewilligung des BAG ist erforderlich für:

 

Weiterführende Informationen

Substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (Heroin)

Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.

Letzte Änderung 31.03.2023

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