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Veröffentlicht am 31. März 2023

Diacetylmorphin: Arztbewilligung

Zusätzlich zur kantonalen Bewilligung für die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen benötigen Ärztinnen und Ärzte, die Diacetylmorphin verschreiben möchten, eine spezielle Bewilligung des Bundes, die vom BAG erteilt wird.

Gemäss Artikel 3e Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) ist die Verschreibung von Diacetylmorphin spezialisierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Ärztinnen und Ärzte, die Diacetylmorphin verschreiben möchten, müssen beim BAG eine Bewilligung zum Bezug, zur Verwendung und zur Abgabe von Diacetylmorphin im Rahmen einer diacetylmorphingestützten Behandlung einholen (Art. 18 Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen, BetmSV; SR 812.121.6).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

13. März 2025

Heroingestützte Behandlung

Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern