Diacetylmorphingestützte Behandlungen: Institutionsbewilligung
Ergänzend zur kantonalen Bewilligung für die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen brauchen Institutionen, die diacetylmorphingestützte Behandlungen durchführen wollen, benötigen eine spezielle Bewilligung des Bundes, die vom BAG erteilt wird.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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