Agenda Grundversorgung
Die Agenda Grundversorgung soll sicherstellen, dass alle Menschen in der Schweiz weiterhin Zugang zur einer ausreichenden Grundversorgung von hoher Qualität haben. Hier lesen Sie mehr zu Vision und Zielen sowie zum Stand der Arbeiten.
Anlässlich der Nationalen Konferenz Gesundheit 2030 vom 20. Februar 2024 präsentierte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Stärkung der Grundversorgung als eine ihrer gesundheitspolitischen Prioritäten. Im Zentrum steht dabei die Agenda Grundversorgung. Die Erarbeitung der Agenda wird unter Einbezug von relevanten Akteuren der Grundversorgung in Angriff genommen.
Am 26. November 2024 lancierte die Vorsteherin des EDI die Erarbeitung der Agenda Grundversorgung im Rahmen des Forums Medizinische Grundversorgung. Im Laufe des Jahres 2025 wurde gemeinsam mit den Akteuren ein Fachbericht mit Handlungsbedarf, Zielen und Massnahmenvorschlägen erarbeitet. Der Fachbericht wurde am 25. November 2025 am Forum medizinische Grundversorgung diskutiert und am 1. Dezember 2025 von der Steuergruppe der Agenda Grundversorgung zuhanden des EDI verabschiedet.
Ab Anfang 2026 wird das BAG zusammen mit den involvierten Akteuren die Umsetzung der im vorliegenden Fachbericht aufgeführten Massnahmen der Agenda Grundversorgung vorantreiben. In einem ersten Schritt werden die Mitglieder des Forums Medizinische Grundversorgung eingeladen, bis Ende Januar 2026 eine Stellungnahme zum Fachbericht abzugeben, in der sie unter anderem die für sie priorisierten Massnahmen sowie ihre Bereitschaft, Verantwortung bei der Umsetzung der Massnahmen zu übernehmen, darlegen können. In einem weiteren Schritt sind die Massnahmen zeitlich zu priorisieren und die Federführung für die einzelnen (Teil-)Massnahmen auf Basis der im vorliegenden Fachbericht definierten Zuständigkeiten verbindlich festzulegen. Die aus diesen Arbeiten resultierende «Roadmap» für die kommenden drei Jahre soll dem Bundesrat im Juni 2026 unterbreitet werden.
Vision und Ziele
Den Arbeiten an der Agenda Grundversorgung liegt folgende Vision zugrunde: Eine Grundversorgung* von hoher Qualität, die allen Menschen – unabhängig von ihrer sozioökonomischen Lage – in allen Regionen der Schweiz zugänglich ist.
Um diese Vision zu erreichen, wurden die Arbeiten an der Agenda Grundversorgung wie folgt ausgerichtet:
«Good Practices» von innovativen Versorgungsmodellen:
Es gibt bereits viele gute bestehende Beispiele innovativer und zukunftsfähiger Versorgungsmodelle in den Kantonen, Regionen und Gemeinden. Auf www.bag-blueprint.ch werden einige davon vorgestellt.
Fachbericht der Agenda Grundversorgung
Seit Anfang 2025 arbeiteten unter der Federführung des BAG Verbände der Leistungserbringer, Berufsorganisationen, Patientenorganisationen, Versicherer sowie Vertretende von Bund, Kantonen und Gemeinden an Massnahmen zur Umsetzung der Agenda Grundversorgung.
Pro Handlungsfeld wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt:
In den jeweiligen Handlungsfeldern wurden Massnahmen zu folgenden Themenbereichen erarbeitet:
Handlungsfeld A «Innovative Versorgung, Weiterentwicklung Berufsprofile sowie Klärung der Rahmenbedingungen»
- Weiterentwicklung der Rollen und Kompetenzen von nicht-ärztlichen Gesundheitsfachpersonen und Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit.
- Angemessene Beratung und Behandlung bei akuten Erkrankungen und Fragen zum Gesundheitszustand
- Grundlagen zur Verbreitung von innovativen Versorgungsmodellen bereitstellen
Handlungsfeld B «Nachwuchsförderung, Arbeitsbedingungen und Berufsverweildauer»
- Bildung: Anzahl Fachpersonen in der Aus-, Weiter- und Fortbildung erhöhen (Nachwuchsförderung)
- Berufsverweildauer erhöhen: Attraktive Arbeitsbedingungen und Abgeltung sicherstellen
Thematische Einbettung
Die Agenda Grundversorgung steht in Beziehung zu verschiedenen weiteren Arbeiten des BAG, die ebenfalls zur Stärkung der Grundversorgung beitragen:
- Sonderprogramm Humanmedizin
- Motion «Numerus clausus. Schluss mit dem Ausschluss von Medizinstudierenden aufgrund anderer Kriterien als Kompetenzen und Qualität» / Motion «Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Vorbeugen ist besser als Heilen!»
- Umsetzung Pflegeinitiative
- Ambulanter Arzttarif
- Administrativer Aufwand im Gesundheitswesen
- KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen
- Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung
- Eidgenössische Qualitätskommission (EQK)
- Einzelne Massnahmen: Kostendämpfung
- Plattform Palliative Care / Gesundheitliche Vorausplanung (GVP)
- Nationale Plattform Demenz
- Psychische Gesundheit und psychiatrische Versorgung
Hintergrund
Die Grundversorgung steht vor zahlreichen Herausforderungen. Eine davon ist die Alterung der Bevölkerung. Die Zahl der über 80-jährigen Menschen in der Schweiz wird sich zwischen 2025 und 2055 mehr als verdoppeln. Hochaltrigkeit geht mit einer Zunahme von Mehrfacherkrankungen einher. Angesichts dieser Bevölkerungsentwicklung nimmt der Bedarf an Leistungen der medizinischen Grundversorgung zu.
Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das Angebot an Leistungen der medizinischen Grundversorgung nicht im gleichen Umfang zunehmen wird - ohne Gegenmassnahmen droht eine Unterversorgung. Eine grosse Anzahl an Fachpersonen wird in den nächsten Jahren pensioniert. Im Pflegebereich ist bis ins Jahr 2029 eine Unterdeckung von bis zu einem Drittel möglich.
Auch in verschiedenen Fachgebieten der Ärzteschaft kann es – ohne weitere Zuwanderung aus dem Ausland – zu einer Unterversorgung kommen. Betroffen sind insbesondere die Hausarztmedizin, die Psychiatrie und Psychotherapie, die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Kinder- und Jugendmedizin. Bereits 2018 war ein Grossteil dieser Ärztinnen und Ärzte über 55 Jahre alt. In der Hausarztmedizin waren es 49%, in der Pädiatrie 35%, in der Psychiatrie und Psychotherapie sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie jeweils 57%.
Der Mangel an Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten sowie im Bereich der psychiatrischen Versorgung von Kindern und Erwachsenen ist in verschiedenen Regionen bereits heute spürbar. Während im schweizweiten Durchschnitt heute 0,8 grundversorgende Ärztinnen und Ärzte pro 1000 Einwohnende tätig sind, verzeichnen ländliche Gebiete nur 0,4 pro 1'000 Personen.
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