Gesundheitliche Vorausplanung (GVP)
Gesundheitliche Vorausplanung stärkt die Selbstbestimmung in gesundheitsbezogenen Fragen, inbesondere im Hinblick auf die Behandlung am Lebensende und für Situationen der Urteilsunfähigkeit. Hier lesen Sie mehr zum Thema und wie sich der Bund in diesem Bereich engagiert.
Gesundheitliche Vorausplanung (GVP): Darum geht es
Bei der GVP geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit zu reflektieren und diese mittzuteilen, damit sie für den Fall der Urteilsunfähigkeit, für Drittpersonen greifbar, und etwa mittels Patientenverfügung festgehalten sind. GVP ist freiwillig. Sie soll aber für alle, die sich damit befassen möchten, zugänglich und verständlich sein.
Auftrag des Bundesrates: Gesundheitliche Vorausplanung stärken
Der Bundesrat hat in seinem Postulatsbericht 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» beschrieben, wie wichtig die GVP ist. Der Postulatsbericht zeigt den Handlungsbedarf auf: Patientenverfügungen sind oft gar nicht vorhanden, nicht auffindbar oder für Fachpersonen nicht anwendbar, weil die darin festgehaltenen Äusserungen in einer Notfallsituation nicht aussagekräftig sind.
Zudem wird das Lebensende oft als akutes Ereignis behandelt – obwohl rund 70 Prozent der Todesfälle in der Schweiz zu erwarten sind und damit frühzeitig und vorausschauend vorbereitet werden könnten. Schliesslich möchten sich viele nicht mit dem Lebensende auseinandersetzten, Sterben ist ein gesellschaftliches Tabu.
Nationale Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung»
Der Bundesrat beauftragte deshalb das BAG und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), eine nationale Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» (AG GVP) einzusetzen. Ziel der ständigen Arbeitsgruppe ist es, die GVP in das Schweizer Gesundheitswesen zu integrieren. Sie soll die Umsetzung der Massnahmen auf strategischer und inhaltlicher Ebene im gesamten Prozess zu steuern sowie inhaltliche Schwerpunkte zu setzen.
Für das nationale Projekt haben das BAG und die SAMW ein gemeinsames Logo entwickelt.
Roadmap mit 12 Empfehlungen
Die Arbeitsgruppe GVP den Handlungsbedarf für eine bessere Verankerung der GVP in der Schweiz analysiert. Unter Berücksichtigung der 170 eingegangen Stellungnahmen publizierte die Arbeitsgruppe im März 2023 die «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung».
Die Roadmap skizziert 12 Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, dass GVP im Alltag stärker verbreitet und verankert wird. Die Roadmap ist in vier Sprachen verfügbar:
Umsetzung der Roadmap: die Teilprojekte
Die Empfehlungen der Roadmap werden schrittweise umgesetzt. Die AG GVP gibt einzelne Teilprojekte in Auftrag und begleitet diese beratend. Folgende Teilprojekte sind momentan in Arbeit:
1. Sensibilisierung der Bevölkerung
Wer entscheidet eigentlich für mich über medizinische Massnahmen, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Wissen meine Angehörigen und mein nahes Umfeld überhaupt, was mir in solch einer Situation wichtig ist? In diesem Teilprojekt werden Informationsmaterialien für die Bevölkerung erstellt und mittels Partnerkommunikation verbreitet. Hier lesen Sie mehr zum Teilprojekt «Sensibilisierung GVP».
2. GVP in Alters- und Pflegeheimen
Eine neue Broschüre dient dazu, die Gesundheitliche Vorausplanung in Institutionen der stationären Langzeitpflege zu integrieren. Die Wegleitung richtet sich an alle Berufsgruppen in Alters- und Pflegeheimen.
Sie soll helfen, mit den Bewohnenden zu bestimmen, wie sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit behandelt und betreut werden möchten. Die Broschüre ist in drei Sprachen verfügbar.
Weitere Informationen zur Broschüre und dem Teilprojekt finden Sie auf der Themenseite der SAMW. Dort können Sie die Broschüre auch kostenlos als gedruckte Version bestellen, z.B. für die Aus- und Weiterbildung.
3. GVP für Notfallsituationen
Medizinische Notfallsituation erfordern sofortige Massnahmen. Gleichzeitig müssen diese den Patientenwillen berücksichtigen. Um dies sicherzustellen, existieren heute verschiedene Formulare. Das Teilprojekt untersucht die Bedeutung dieser Formulare und ihr Verhältnis zu anderen Dokumenten der GVP. Ziel ist ein einheitliches Formular für die ganze Schweiz. Besuchen Sie die Themenseite der SAMW.
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung
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