Fortbildung im Strahlenschutz

Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Mit dem Besuch einer Fortbildung soll sichergestellt werden, dass die erlernten Strahlenschutz-Kompetenzen erhalten und aktualisiert werden.

Die Fortbildungen müssen so organisiert werden, dass möglichst berufsrelevanten Themen anhand von praktischen Beispielen abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens zwei der folgenden drei Fortbildungsinhalte behandelt werden:

  • Repetition von Inhalten der Strahlenschutzgrundausbildung
  • Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse aufgrund neuer Entwicklungen
  • Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Betrieb oder von Massnahmen nach Ereignissen und Störfällen

Als Fortbildung gelten nicht nur speziell zu diesem Zweck angebotene Kurse von Aus- und Fortbildungsinstitutionen, sondern auch interne Veranstaltungen, zum Beispiel durch den Einbezug einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers oder Konferenzen und Seminare, in welchen der Strahlenschutz entsprechend thematisiert wird.

Einige Beispiele von mögliche Fortbildungen:

  • Online E-Learning, Tutorials, Videos;
  • Betriebsinterne Fortbildung;
  • Praktische Fortbildungen;
  • Kurs in Strahlenschutzschule;
  • Konferenz/Seminar mit Strahlenschutzinhalten (Programm des Swiss Congress of Radiology);
  • Fortbildung innerhalb Fachgesellschaft.

Anerkennungspflichtige/nicht-anerkennungspflichtige Fortbildungen

Bei der Fortbildungspflicht wird zwischen einer von der Anerkennungsbehörde anerkannten Fortbildung und einer nicht-anerkannten Fortbildung unterschieden. Von Berufsgruppen mit Tätigkeiten, welche einem erhöhten Gefährdungspotential ausgesetzt sind, wird eine von der Anerkennungsbehörde anerkannte Fortbildung gefordert.

Die folgende Tabelle zeigt welche Berufsgruppen eine Fortbildung besuchen müssen.

Berufsgruppe Fortbildung
alle 5 Jahre
anerkennungspflichtig
Nuklearmediziner/-in 8 UE* nein
Nuklearmediziner/-in mit Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r (SV-Funktion) 8 UE ja
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Radiologie und Radio-Onkologie 8 UE nein
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Nuklearmedizin - ohne SV-Funktion 16 UE nein
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Nuklearmedizin - mit SV-Funktion 16 UE ja
Medizinphysiker/-in 8 UE
ja
Radiopharmazeut/-in mit SV-Funktion 16 UE ja
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Aus- und Fortbildung erbracht wird. Der/die Bewilligungsinhaber/in ist verantwortlich für das Erstellen eines betriebsinternen Konzeptes (wie die Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz der Betriebsangehörigen absolviert und überprüft wird).

Die Liste der Fortbildungsinstitute, welche vom BAG anerkannte Fortbildungen anbieten, finden Sie unten als PDF zum Herunterladen.

Dokumente

Informationen zum Aus- und Fortbildungskonzept (PDF, 174 kB, 16.01.2024)Wichtigste Punke, die im Aus- und Fortbildungskonzept abgedeckt werden müssen

BAG-Wegleitung: Humanmedizin (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin

BAG-Wegleitung: Veterinärmedizin (PDF, 696 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Veterinärmedizin

BAG-Wegleitung: Zahnmedizin (PDF, 690 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Zahnmedizin

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 28.09.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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