Strahlenschutzausbildung für den Umgang mit Röntgenanlagen

Strahlenschutz Sachverstand für den Umgang mit nicht-medizinischen Röntgenanlagen kann durch den Besuch eines entsprechenden und anerkannten Kurses erworben werden. Weitere Informationen zu den Kursen finden Sie hier.

Für den Strahlenschutz Sachverstand für den nicht-medizinischen Umgang mit analytischen Röntgenanlagen, die z.B. in der Materialanalyse und Forschung angewendet werden wird unterschieden, ob es sich bei der Anlage um eine Vollschutzanlage oder nicht handelt. Vollschutzanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass im Betrieb ausserhalb des Gerätes in 10 cm Abstand die Dosisleistung kleiner als 1 microSv/h ist und verfügen über zusätzliche Sicherheitseinrichtungen. Vollschutzanlagen umschliessen im Betrieb die Nutz-, Streu- und parasitäre Strahlung vollständig. 

Tätigkeit Sachverstandskurs Dauer Anbieter
Analytische Röntgenanlagen ohne Vollschutz (I7) Strahlenschutz-Sachverstand für analytische Röntgenanlagen 2 Tage

PSI (K440)

Suva (SPA)

Handgehaltene Röntgenanlagen (I8) Handgehaltene Röntgenanlagen 1 Tag Suva (SPX)
Analytische Röntgenanlagen mit Vollschutz (I9) Strahlenschutz-Sachverstand für Vollschutzröntgenanlagen 1 Tag Suva (SPI)

Fortbildung im Strahlenschutz

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Berufsgruppe Fortbildungspflicht
SV beim Umgang mit Anlagen ohne Voll- und Teilschutzeinrichtung (I7) Alle 5 Jahre, 8 UE*
SV bei der Verwendung von handgehaltenen Röntgenanlagen mit geringer Leistung (I8) keine Fortbildungspflicht
SV beim Einsatz von Anlagen mit Voll- und Teilschutzeinrichtung (I9) keine Fortbildungspflicht
Handel, Wartung und Installation von medizinischen Röntgenanlagen (MP 18) Alle 5 Jahre, 8 UE
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie hier.

Für das Absolvieren der Fortbildungspflicht bietet die SUVA Fortbildungen von 8 Unterrichtseinheiten an (für weitere Informationen siehe Links unten).

Letzte Änderung 09.12.2019

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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