Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»

Der Bund unterstützt Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGv) und insbesondere der Interprofessionalität dienen mit knapp 8 Millionen Franken. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag leisten, die Grundversorgung von Langzeitpatientinnen und -patienten zu optimieren und effizient auszurichten.

Information: Detaillierte Informationen zur Gesuchseinreichung und zu den Kriterien für den Erhalt von Bundesbeiträgen werden ab Juni 2024 auf dieser Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verfügbar sein.

Welche Projekte werden unterstützt?

Hochschulen sowie öffentliche und private Institutionen können Gesuche um Finanzhilfen für Projekte im Bereich der Berufsausübung und Bildung einreichen. Die Projekte sollten dazu beitragen, Langzeitpatientinnen und -patienten effizient zu versorgen. Das Projektvorhaben muss in der medizinischen Grundversorgung verankert sein und soll über einen inter- oder intraprofessionellen Charakter verfügen. Das heisst, es können Projekte unterstützt werden, welche

  • die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Berufsgruppen verbessern und/oder
  • die Zusammenarbeit innerhalb einer Berufsgruppe über verschiedene Versorgungsbereiche hinweg verbessern.

Das Förderprogramm fokussiert sich also nicht ausschliesslich auf die Pflegeberufe, am Projekt muss jedoch ein Beruf gemäss Medizinal- oder Gesundheitsberufegesetz beteiligt sein.

Was sind die finanziellen Rahmenbedingungen?

Es stehen knapp 8 Millionen Franken zur Projektförderung zur Verfügung. Bundesbeiträge werden für höchstens drei Jahre gesprochen. Pro Projekt beträgt der Bundesbeitrag höchstens 50 % der anrechenbaren Projektkosten, wobei der maximale Bundesbeitrag pro Projekt 600'000 Franken beträgt.

Wie werden Projekte eingereicht?

Das BAG schreibt das Vorhaben im Rahmen von sogenannten Förderrunden aus. Während einer Ausschreibung können Interessierte Gesuche einreichen. Zwischen Mitte 2024 und 2028 werden voraussichtlich zwei bis drei Ausschreibungen durchgeführt. Pro Ausschreibung sollen ungefähr zwei bis drei Millionen Franken verpflichtet werden. Mindestens sechs Monate vor jeder Ausschreibung wird das Zeitfenster der Gesuchseingabe angekündigt.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms bilden Artikel 29 und 30 Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 (GesBG, SR 811.21) sowie Artikel 54a und 54b Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (MedBG, SR 811.11). Die Gesetzesartikel sowie das dazugehörige Ausführungsrecht treten am 1. Juli 2024 für vier Jahre in Kraft.

Weiterführende Themen

Umsetzung Pflegeinitiative

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen.

Letzte Änderung 23.05.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
E-Mail

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