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Veröffentlicht am 28. November 2024

Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»

Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Die Initiative wurde im Januar 2020 eingereicht. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Für sie ist die Initiative mit Mehrkosten in Milliardenhöhe zu teuer und ihr fehlt ein Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Deshalb haben Bundesrat und Parlament einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Abstimmungsresultate vom 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» mit 55.47 Prozent abgelehnt.

Damit kann der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag in Kraft setzen, sofern dagegen nicht innert 100 Tagen das Referendum ergriffen wird und zustande kommt.

Der Bundesrat wird auf Basis des Gegenvorschlags die Ausführungsbestimmungen formulieren. Er will die Kantone dabei früh einbeziehen.

Der Gegenvorschlag legt fest, dass jeder Kanton jährlich einen Mindestbeitrag für die Prämienverbilligung bereitstellen muss.

In den Ausführungsbestimmungen wird geregelt, wie dieser Mindestbeitrag berechnet werden soll. Massgebend sind dabei die Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Personen im Kanton.

Die Kantone müssen zudem für ihre Bevölkerung festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen maximal ausmachen darf.

Die obligatorische Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – auch Grundversicherung genannt – bietet seit 1996 allen Versicherten Zugang zu denselben Leistungen. Die OKP wird weitgehend über Prämien finanziert. Alle Versicherten bezahlen unabhängig von ihrem Einkommen eine Prämie. Die Höhe der Prämien ist je nach Kanton unterschiedlich, weil die Krankenkassen die Prämien so festlegen müssen, dass sie die kantonalen Kosten decken. Zudem beteiligen sich die Versicherten an den Behandlungskosten durch Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag.

Prämienverbilligung

Der Kanton ist verpflichtet, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Er erhält dazu vom Bund einen Beitrag. Er entscheidet im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben, wem er die Prämie wie stark verbilligt. Im Jahr 2022 erhielt rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Das sind 2,3 Millionen Personen. Die Prämienverbilligung wird von Bund und Kanton über Steuergelder finanziert.

Was will die Initiative?

Die Kosten im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien. Gleichzeitig sind Löhne und Renten kaum gestiegen. Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens betragen. Die Prämienverbilligungen müssten zu mindestens zwei Dritteln vom Bund und für den Rest von den Kantonen finanziert werden. Wie das verfügbare Einkommen bestimmt wird und welche Prämie für die Berechnung massgebend ist, müsste das Parlament bei der Umsetzung der Initiative bestimmen.

Finanzielle Auswirkungen der Initiative

Würde die Volksinitiative angenommen werden, müssten der Bund und die Kantone die Prämien um mehrere Milliarden Franken zusätzlich verbilligen. Das BAG hat geschätzt, dass die Initiative bei Bund und Kantonen zu jährlichen Mehrausgaben in der Höhe von 3,5 bis 5 Milliarden Franken führen könnte. Diese Mehrkosten müssten etwa mit Steuererhöhungen oder mit Sparmassnahmen in anderen Bereichen finanziert werden. Um wie viel genau, hängt stark davon ab, wie das Parlament die Initiative umsetzen würde. Dies betrifft vor allem zwei Punkte. Das Parlament müsste definieren, wie das verfügbare Einkommen bestimmt wird. Zudem müsste es definieren, welche Prämie für die Berechnung der Prämienverbilligung massgebend ist.

Wie viele Menschen zusätzlich von der Prämienverbilligung bei Annahme der Initiative profitieren würden, hängt ebenfalls von deren Umsetzung durch das Parlament ab. Weil die einkommensschwächsten Versicherten bereits heute eine Verbilligung erhalten, würden sie kaum zusätzlich entlastet. Andere Versicherte, die mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämie ausgeben, würden mit der Initiative entlastet.

Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab und haben dafür einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Änderung des KVG (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative

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Weiterführende Themen

Änderung des KVG (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative

An seiner Sitzung vom 12. September hat der Bundesrat das Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative) der Sozialdemokratischen Partei (SP) bestimmt.

Krankenversicherung: Prämienverbilligung

Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Finanziert wird die Prämienverbilligung von Bund und Kantonen gemeinsam. Für die Kantone gelten Mindestvorgaben zur Finanzierung der Prämienverbilligung. Der Bund zahlt ihnen dafür jährlich einen Beitrag.

Krankenversicherung: Monitoring Prämienverbilligung

Das Bundesamt für Gesundheit hat in den vergangenen Jahren mehrmals einen Bericht über die Wirksamkeit der Prämienverbilligung veröffentlicht. Den letzten Bericht hat es im Mai 2022, basierend auf Daten 2020, veröffentlicht (Monitoring 2020).

Bundesamt für Gesundheit BAG

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