Unfallversicherung
Die obligatorische Unfallversicherung schützt in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen oder Berufskrankheiten.

Was bietet die Unfallversicherung?
Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Sie hilft mit ihren Leistungen den gesundheitlichen und finanziellen Schaden wiedergutzumachen, wenn Versicherte verunfallen oder beruflich erkranken.
Wer ist obligatorisch versichert?
Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG versichert.
Unfallversicherung: Versicherer und Aufsicht
Informieren Sie sich hier, wer die Unfallversicherung durchführt, wer Aufsicht über die Unfallversicherung hat sowie über Kreis- und Informationsschreiben.
Unfallversicherung: Leistungen
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sieht als Versicherungsleistungen einerseits Pflegeleistungen und Kostenvergütungen und andererseits Geldleistungen vor.
Unfallversicherung: Prämien
Der Arbeitgeber bezahlt die Prämie für Berufsunfälle, der Arbeitnehmer diejenige für Nichtberufsunfälle. Die Prämien sind unterschiedlich hoch, je nach Einkommen und Art des Betriebes.
Unfallversicherung: Internationale Abkommen
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Die Schweiz hat zudem verschiedene Übereinkommen ratifiziert, die von internationalen Organisationen zu bestimmten Aspekten des sozialen Schutzes erarbeitet worden sind.
Was bietet die Unfallverhütung?
Bei der Unfallverhütung wird zwischen der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie der Verhütung von Nichtberufsunfällen (in Freizeit, Haushalt und Strassenverkehr) unterschieden.
Verhütung von Nichtberufsunfällen
Die Suva und die anderen Unfallversicherer fördern die Verhütung von Nichtberufsunfällen und betreiben gemeinsam die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).