Unfallversicherung: Leistungen
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sieht als Versicherungsleistungen einerseits Pflegeleistungen und Kostenvergütungen und andererseits Geldleistungen vor.
Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
Die versicherte Person hat Anspruch auf eine zweckmässige Behandlung von Unfallfolgen. Wenn die versicherte Person verunfallt oder an einer Berufskrankheit leidet, hat sie Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen.
Geldleistungen der Unfallversicherung
Die Geldleistungen bei einem Unfall sind: Taggeld, Invalidenrente, Integritäts- und Hilflosenentschädigung sowie Hinterlassenenrenten.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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