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Unfallversicherung: Leistungen

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sieht als Versicherungsleistungen einerseits Pflegeleistungen und Kostenvergütungen und andererseits Geldleistungen vor.

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen

Die versicherte Person hat Anspruch auf eine zweckmässige Behandlung von Unfallfolgen. Wenn die versicherte Person verunfallt oder an einer Berufskrankheit leidet, hat sie Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen.

Geldleistungen der Unfallversicherung

Die Geldleistungen bei einem Unfall sind: Taggeld, Invalidenrente, Integritäts- und Hilflosenentschädigung sowie Hinterlassenenrenten.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern