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Pflegeleistungen und Kostenvergütungen der Unfallversicherung

Die versicherte Person hat Anspruch auf eine zweckmässige Behandlung von Unfallfolgen. Wenn die versicherte Person verunfallt oder an einer Berufskrankheit leidet, hat sie Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern