Unfallversicherung: Wer ist obligatorisch versichert?
Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sofern sie für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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