Revision der Xenotransplantationsverordnung
Im Rahmen der Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einer Revision der Xenotransplantationsverordnung durchgeführt.
Das Parlament hat am 29. September 2023 eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Aufgrund dieser Änderungen hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in mehreren Verordnungen überarbeitet und dazu vom 20. Juni bis zum 10. Oktober 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Zurzeit werden die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung ausgewertet. Die Unterlagen zur Vernehmlassung stehen unter dem folgenden Link zur Verfügung: Vernehmlassung 2025/14.
Eine Übersicht aller von dieser Vernehmlassung betroffenen Verordnungen findet sich unter: Revisionspaket 2: Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation.
Inhalte dieser Revision der Xenotransplantationsverordnung
Die vorliegende Änderung der Xenotransplantationsverordnung ist inhaltlich nur geringfügig und ergibt sich insbesondere aus Änderungen der Anwendbarkeit des Transplantationsgesetzes sowie Änderungen bei den Verweisen auf das Heilmittelgesetz (HMG) für Transplantatprodukte.
Weitere Anpassungen werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes erfolgen. Dabei sollen die letzten Entwicklungen im Bereich der Xenotransplantation berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern