Revision der Organzuteilungsverordnung
Im Rahmen der Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Totalrevision der Organzuteilungsverordnung durchgeführt.
Das Parlament hat am 29. September 2023 eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Aufgrund dieser Änderungen hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in mehreren Verordnungen überarbeitet und dazu vom 20. Juni bis zum 10. Oktober 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Zurzeit werden die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung ausgewertet. Die Unterlagen zur Vernehmlassung stehen unter dem folgenden Link zur Verfügung: Vernehmlassung 2025/14.
Eine Übersicht aller von dieser Vernehmlassung betroffenen Verordnungen findet sich unter: Revisionspaket 2: Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation.
Inhalte dieser Revision der Organzuteilungsverordnung
Neuer Titel der Verordnung
Der Titel der Verordnung wird angepasst. Neu lautet der vollständige Titel «Verordnung über die Zuteilung von Organen, Geweben und Zellen» (bisher: « Verordnung über die Zuteilung von Organen zur Transplantation»). Neben der Zuteilung von Organen wird auch die Zuteilung von Inseln geregelt. Der Kurztitel «Organzuteilungsverordnung», unter welchem die Verordnung allgemein bekannt ist, bleibt jedoch bestehen. Zudem wird neu die Abkürzung «OZV» eingeführt.
Neue Struktur
Die Totalrevision bietet die Gelegenheit, die Verordnung neu zu strukturieren. Medizinische und technische Details zur Zuteilung wurden in die Organzuteilungsverordnung EDI (OZV-EDI) überführt. Dies verbessert die Übersichtlichkeit der OZV und macht die Zuteilungsregeln besser nachvollziehbar. Über die Anpassungen der OZV-EDI wurde zwischen dem 13. Oktober und dem 7. November 2025 eine informelle Konsultation durchgeführt. Diese wird zurzeit ausgewertet.
Gesetzliche Grundlage und erweiterter Zweck des SOAS
Die Datenbank Swiss Organ Allocation System (SOAS) wurde bis anhin nur in der OZV geregelt. In der Gesetzesrevision wurde nun eine gesetzliche Grundlage für das SOAS geschaffen, was Anpassungen an der Verordnung nötig machte. Gleichzeitig wurde der Zweck des SOAS erweitert. Bisher diente es in erster Linie als Warteliste und zur Unterstützung der Organzuteilung. Neu soll das SOAS auch ein Register für die Spende und Transplantation von Organen in der Schweiz sein. Aus diesem Grund sollen mehr Daten über Lebendspenden erfasst werden als bisher.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern