Regulierungen im Suchtbereich
Gesetzliche Rahmenbedingungen beim Suchtmittelkonsum dienen dem Schutz der Bevölkerung. Der unbefugte Umgang mit Betäubungsmitteln ist strafbar und sie dürfen nur mit Ausnahmegenehmigungen produziert oder gehandelt werden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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