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Radiologische Ereignisse

Radiologische Ereignisse sind unerwartete Vorkommnisse mit ionisierender Strahlung, die Personen, Sachgüter oder die Umwelt gefährden können. Sie umfassen sowohl meldepflichtige Ereignisse als auch Ereignisse von öffentlichem Interesse.

Das BAG hat den Auftrag, die Bevölkerung, insbesondere Patientinnen und Patienten, beruflich strahlenexponiertes Personal sowie die Umwelt vor ionisierender Strahlung zu schützen. Kommt es trotz den Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu meldepflichtigen Ereignissen mit ionisierender Strahlung oder tauchen radiologische Altlasten auf, ist es Aufgabe des BAG, diese Ereignisse zu untersuchen und zu bewerten sowie darüber zu informieren.

Nach der Meldung eines radiologischen Ereignisses oder dessen Entdeckung bei der Aufsichtstätigkeit erfolgt im BAG immer eine sorgfältige Analyse. Bei radiologischen Ereignissen wird unterschieden zwischen:

  • medizinischen Ereignissen, die ausschliesslich Patientinnen und Patienten betreffen, und
  • nichtmedizinischen Ereignissen, die Personal, die Bevölkerung oder die Umwelt betreffen und alle Störfälle nach Artikel 122 der Strahlenschutzverordnung (StSV) umfassen.

Medizinische Strahlenereignisse

Die Meldungen und Informationen zu medizinischen Strahlenereignissen tragen dazu bei, Prozesse zu verbessern und damit die Patienten- und Versorgungssicherheit zu stärken.

Nichtmedizinische radiologische Ereignisse

Die Seite bietet einen Überblick zu nichtmedizinischen radiologischen Ereignissen, erläutert deren Klassifizierung und stellt ausgewählte Beispiele von besonderem Interesse vor.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern