Medizinalberufe
Die universitären Medizinalberufe spielen eine entscheidende Rolle bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Entsprechend hoch ist die gesetzliche Regelung, die sich von der Aus- und Weiterbildung bis zur Berufsausübung erstreckt. Das BAG arbeitet in diesen Bereichen eng mit Akteuren wie Universitäten, Berufsorganisationen und kantonalen Behörden zusammen. Zudem führt es das Medizinalberuferegister. Alle Informationen finden Sie hier.


Medizinalberuferegister MedReg
Im Medizinalberuferegister müssen aufgrund des revidierten Medizinalberufegesetzes seit 1. Januar 2018 alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen verzeichnet werden.
Medizinalberufe: Meldung von Sprachkenntnissen
Wer ab 01.01.2018 einen universitären Medizinalberuf in der Schweiz ausüben will, muss über die dafür notwendigen Sprachkenntnisse verfügen.

Medizinische Grundversorgung
Bund und Kantone sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Zentral dafür ist die enge und gut abgestimmte Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe.
Eidgenössische Prüfungen universitärer Medizinalberufe
Die eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik werden gesamtschweizerisch koordiniert und einheitlich einmal jährlich dezentral in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt.
Bescheinigungen universitärer Medizinalberufe
Sie benötigen eine Bestätigung oder EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung für Ihr eidgenössisches Diplom oder für den eidgenössischen Weiterbildungstitel? Die Geschäftsstelle der Medizinalberufekommission kann Ihnen weiter helfen.
Plattform «Zukunft ärztliche Bildung»
Die Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» hat seit 2010 zum Ziel, die hohen Anforderungen an die ärztliche Bildung in einem Diskurs mit den zuständigen Partnerorganisationen rasch und koordiniert anzugehen.
Gremium «Koordination der ärztlichen Weiterbildung»
Das Gremium zur Koordination der ärztlichen Weiterbildung ging von 2021-2023 der Frage nach, ob Angebot und Nachfrage nach ärztlichen Leistungen noch im Einklang seien.
Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG)
Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Personen, die einen universitären Medizinalberuf ausüben, im Medizinalberuferegister eingetragen sein und über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen.